Betriebsrat und Mitarbeitergespräch - in welchem Gesetz steht dazu etwas?
Hallo, ich bin Studententin und schreibe eine Seminararbeit zum Thema Mitarbeitergespräch. Dafür brauche ich den rechtlichen Hintergrund, was der Betriebsrat damit zu tun hat. Kann keine Literatur dafür finden, Hat jemand einen Tip? In welchem Gesetz wird darauf eingegangen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mfg L.S.
Community-Antworten (1)
24.11.2005 um 14:47 Uhr
Der Arbeitnehmer ist berechtigt, zu Mitarbeitergesprächen ein Betriebsratsmitglied seines Vertrauens hinzuzuziehen. (siehe § 82 Betriebsverfassungsgesetz, Kommentare zum BetrVG - z.B. von Fitting oder Däubler erläutern diesen Punkt näher)
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