wir brauchen wieder einmal hilfe ,da ein kollege gegen betriebsvereinbarungen mit
einer einstweiligen Verfügung gegen den AG aber letztendlich gegen uns vorgeht.
folgender sachverhalt .wir haben 100 mitarbeiter und mit der GF vereinbart ,dass
in den Ferien immer zuerst die kollegen mit kindern Urlaub bekommen und dies
ist ja auch vernünftigt .
Jetzt hat dieser Kollege gegen den AG eine einstweilige Verfügung beantragt um
seinen Urlaub (hat wohl neue Freundin ) er hat keine Kinder auch noch in den
Osterferien zu bekommen.
Begründung der alte Urlaub würde am 1.4.verfallen was Quatsch ist ,da er selber in 2007 Resturlaub im April und mai hatte und es bei uns kein thema ist den Urlaub später zu nehmen . hat er eine Chance .Wenn ja hätten wir #riesenprobleme ,da wir den Urlaubplan gemacht haben und dann ein kollege mit Kindern auf #urlaub verzichten müsste .Wie könnten wir es demjenigen erklären