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Urlaub per einsweiliger Verfügung gegen Kollegen?

K-
klaus -peter
Jan 2018 bearbeitet

wir brauchen wieder einmal hilfe ,da ein kollege gegen betriebsvereinbarungen mit einer einstweiligen Verfügung gegen den AG aber letztendlich gegen uns vorgeht. folgender sachverhalt .wir haben 100 mitarbeiter und mit der GF vereinbart ,dass in den Ferien immer zuerst die kollegen mit kindern Urlaub bekommen und dies ist ja auch vernünftigt . Jetzt hat dieser Kollege gegen den AG eine einstweilige Verfügung beantragt um seinen Urlaub (hat wohl neue Freundin ) er hat keine Kinder auch noch in den Osterferien zu bekommen. Begründung der alte Urlaub würde am 1.4.verfallen was Quatsch ist ,da er selber in 2007 Resturlaub im April und mai hatte und es bei uns kein thema ist den Urlaub später zu nehmen . hat er eine Chance .Wenn ja hätten wir #riesenprobleme ,da wir den Urlaubplan gemacht haben und dann ein kollege mit Kindern auf #urlaub verzichten müsste .Wie könnten wir es demjenigen erklären

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Community-Antworten (10)

I
Immie

09.03.2008 um 18:03 Uhr

@klaus-peter Habt ihr einen Tarifvertrag? Und wenn ja, was sagt er zum "Verfall von Urlaubstagen"? Warum wurde der Resturlaub bei der Erstellung des Urlaubsplans nicht berücksichtigt?

K
Kölner

09.03.2008 um 18:17 Uhr

@klaus-peter So eine BV verstösst m.E. auch gegen Recht und Gesetz. Warum soll der Kollege dauerhaft benachteiligt werden?

DB
Der Biber

09.03.2008 um 20:28 Uhr

@Kölner Das gleiche Problem haben wir im Moment auch. Wir haben auch vor den Wortlaut:"Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern erhalten bei Überschneidungen in den Schulferien bevorzugt Urlaub" in unserer BV aufzunehmen!

Gegen welches Gesetz würden wir damit verstoßen??

K
Kölner

09.03.2008 um 21:54 Uhr

@Der Biber Das BAG sagte dazu mal was...

DB
Der Biber

09.03.2008 um 23:44 Uhr

@Kölner

Hast Du vieleicht auch das entsprechende Urteil dazu, hab nämlich nichts dazu gefunden.

U
uhu

10.03.2008 um 09:08 Uhr

Bin auch mal gespannt darauf, was das BAG dazu sagt, denn ich sehe das etwas anders als Kölner; § 87 Abs. 1 Ziff. 5 BetrVG regelt die Mitbestimmung des BR hinsichtlich der allgemeinen Urlaubsgrundsätze u.a. auch der Prioritätskriterien; üblicherweise in einer BV, wenn nicht bereits eine tarifvertragliche Regelung dazu besteht; in Zeiten der Schulferien wird MA mit schulpflichtigen Kindern i.d.R. die höhere Prio eingeräumt; gem. § 80 Abs. 1 Ziff. 2b BetrVG hat der BR auch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern; dazu gehört m.E. auch die bevorzugte Berücksichtigung dieser MA bei der Urlaubsgewährung innerhalb der Schulferien;

V
VIONÄR

10.03.2008 um 09:40 Uhr

@alle Dennoch kann doch wohl keiner so argumentieren, dass die Ferienzeiten nur für AN mit schulpflichtigen Kindern freigehalten werden. Mir bleibt da die Gleichbehandlung auf der Strecke. Gerade in den Sommermonaten haben auch kinderlose AN Anspruch auf Urlaub, sicher kann man die AN mit schulpflichtigen Kindern besonders berücksichtigen, aber generell bevorteilen, da habe ich so meine Probleme!

P
Petrus

10.03.2008 um 10:51 Uhr

Es gibt auch Arbeitnehmer ohne Kinder, die nur in den Schulferien Urlaub nehmen können, z.B. weil sie mit einer Lehrerin, Kindergärtnerin,... verheiratet sind. Ebenso gibt es Betriebe mit Betriebsferien (und die sind meist in den Ferien); dort gibt es außerhalb der Betriebsferien in der Regel keinen Urlaub. Was macht ihr mit MA, deren (Ehe-)Partner in einem solchen Betrieb arbeiten? Dürfen sie, bis sie schulpflichtige Kinder haben, nur getrennt Urlaub machen? BTW: Es gibt mehr Schulferien als Jahresurlaub. MA mit Kindern sind zwar in der Regel auf die Ferien angewiesen, nicht aber notwendigerweise auf die Sommerferien. Man kann auch zu Ostern, Pfingsten oder im Oktober Familienurlaub machen... Und wenn in den Sommerferien, dann max. 2 Wochen, wenn da "alle" Urlaub wollen.

Im Konkreten Fall ist die Argumentation, dass einige Kollegen dort schon seit längerer Zeit Urlaub beantragt haben, wesentlich besser. Zumal ihr einen Urlaubsplan habt, in dem er seine Wünsche hätte einbringen können.

Und verfallender Urlaub: Sprechen betriebliche Erfordernisse dagegen, wenn er seinen Urlaub jetzt nimmt? Dann verfällt er auch nicht... Zumal dem MA immer noch der gesamte Jahresurlaub 2008 bleibt.

Vielleicht solltet ihr mit dem MA nochmal reden: Es könnte nämlich gut sein, dass Der Chef bei einem MA, der ihn wegen der Urlaubsplanung verklagt, ganz besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achtet. Und die sagen: Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Und eine Übertragung seines Urlaubs aufs nächste Jahr wird es dann evtl. bei ihm nicht mehr geben, da es die betrieblichen Belange immer zulassen werden, dass er im November den verbliebenen Rest des aktuellen Jahresurlaubs abbauen kann.

U
Uschi

10.03.2008 um 12:09 Uhr

Als Mutter von schulpflichtigen Kindern sehe ich es nicht als Vorzug an, in den Ferien Urlaub zu machen, erstens ist es überall voll und zweitens teurer als zu den anderen Zeiten. Tja, vielleicht sollte man dem Kollegen auch mal klar machen, dass es möglich ist in den Ferien nur eine Woche Urlaub zu nehmen, wir Eltern waren und sind auch in der Lage die Ferien zu teilen, bei den zweiwöchigen konnte jede eben auch nur eine Woche nehmen. Würde ich als Arbeitgeber nun verklagt werden, würde ich darauf bestehen, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Ich bin mal gespannt, wie es bei Euch weitergeht, denn der Kollege tut sich damit bestimmt nichts gutes.

W
Waschbär

10.03.2008 um 12:30 Uhr

@uschi, hat recht viel zu teuer und zu voll ! so recht verstehe ich d. kollegen auch nicht .... aber das muss ich auch nicht. ich kenne die a(b/a)rt. nur zu gut und bin immer froh w. das Thema vom Tisch ist.

Was ich Geschrieben habe möge zwar keine Hilfe sein aber ich wollte das schon immer mal sagen .-)))

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