Erstellt am 09.03.2008 um 17:03 Uhr von Immie
@klaus-peter
Habt ihr einen Tarifvertrag?
Und wenn ja, was sagt er zum "Verfall von Urlaubstagen"?
Warum wurde der Resturlaub bei der Erstellung des Urlaubsplans nicht berücksichtigt?
Erstellt am 09.03.2008 um 17:17 Uhr von Kölner
@klaus-peter
So eine BV verstösst m.E. auch gegen Recht und Gesetz. Warum soll der Kollege dauerhaft benachteiligt werden?
Erstellt am 09.03.2008 um 19:28 Uhr von Der Biber
@Kölner
Das gleiche Problem haben wir im Moment auch.
Wir haben auch vor den Wortlaut:"Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern erhalten bei Überschneidungen in den Schulferien bevorzugt Urlaub" in unserer BV aufzunehmen!
Gegen welches Gesetz würden wir damit verstoßen??
Erstellt am 09.03.2008 um 20:54 Uhr von Kölner
@Der Biber
Das BAG sagte dazu mal was...
Erstellt am 09.03.2008 um 22:44 Uhr von Der Biber
@Kölner
Hast Du vieleicht auch das entsprechende Urteil dazu, hab nämlich nichts dazu gefunden.
Erstellt am 10.03.2008 um 08:08 Uhr von uhu
Bin auch mal gespannt darauf, was das BAG dazu sagt, denn ich sehe das etwas anders als Kölner; § 87 Abs. 1 Ziff. 5 BetrVG regelt die Mitbestimmung des BR hinsichtlich der allgemeinen Urlaubsgrundsätze u.a. auch der Prioritätskriterien; üblicherweise in einer BV, wenn nicht bereits eine tarifvertragliche Regelung dazu besteht; in Zeiten der Schulferien wird MA mit schulpflichtigen Kindern i.d.R. die höhere Prio eingeräumt; gem. § 80 Abs. 1 Ziff. 2b BetrVG hat der BR auch die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern; dazu gehört m.E. auch die bevorzugte Berücksichtigung dieser MA bei der Urlaubsgewährung innerhalb der Schulferien;
Erstellt am 10.03.2008 um 08:40 Uhr von VIONÄR
@alle
Dennoch kann doch wohl keiner so argumentieren, dass die Ferienzeiten nur für AN mit schulpflichtigen Kindern freigehalten werden. Mir bleibt da die Gleichbehandlung auf der Strecke. Gerade in den Sommermonaten haben auch kinderlose AN Anspruch auf Urlaub, sicher kann man die AN mit schulpflichtigen Kindern besonders berücksichtigen, aber generell bevorteilen, da habe ich so meine Probleme!
Erstellt am 10.03.2008 um 09:51 Uhr von Petrus
Es gibt auch Arbeitnehmer ohne Kinder, die nur in den Schulferien Urlaub nehmen können, z.B. weil sie mit einer Lehrerin, Kindergärtnerin,... verheiratet sind. Ebenso gibt es Betriebe mit Betriebsferien (und die sind meist in den Ferien); dort gibt es außerhalb der Betriebsferien in der Regel keinen Urlaub. Was macht ihr mit MA, deren (Ehe-)Partner in einem solchen Betrieb arbeiten? Dürfen sie, bis sie schulpflichtige Kinder haben, nur getrennt Urlaub machen?
BTW: Es gibt mehr Schulferien als Jahresurlaub. MA mit Kindern sind zwar in der Regel auf die Ferien angewiesen, nicht aber notwendigerweise auf die Sommerferien. Man kann auch zu Ostern, Pfingsten oder im Oktober Familienurlaub machen... Und wenn in den Sommerferien, dann max. 2 Wochen, wenn da "alle" Urlaub wollen.
Im Konkreten Fall ist die Argumentation, dass einige Kollegen dort schon seit längerer Zeit Urlaub beantragt haben, wesentlich besser. Zumal ihr einen Urlaubsplan habt, in dem er seine Wünsche hätte einbringen können.
Und verfallender Urlaub: Sprechen betriebliche Erfordernisse dagegen, wenn er seinen Urlaub _jetzt_ nimmt? Dann verfällt er auch nicht... Zumal dem MA immer noch der gesamte Jahresurlaub 2008 bleibt.
Vielleicht solltet ihr mit dem MA nochmal reden: Es könnte nämlich gut sein, dass Der Chef bei einem MA, der ihn wegen der Urlaubsplanung verklagt, ganz besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achtet. Und die sagen: Das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Und eine Übertragung seines Urlaubs aufs nächste Jahr wird es dann evtl. bei ihm nicht mehr geben, da es die betrieblichen Belange immer zulassen werden, dass er im November den verbliebenen Rest des aktuellen Jahresurlaubs abbauen kann.
Erstellt am 10.03.2008 um 11:09 Uhr von Uschi
Als Mutter von schulpflichtigen Kindern sehe ich es nicht als Vorzug an, in den Ferien Urlaub zu machen, erstens ist es überall voll und zweitens teurer als zu den anderen Zeiten. Tja, vielleicht sollte man dem Kollegen auch mal klar machen, dass es möglich ist in den Ferien nur eine Woche Urlaub zu nehmen, wir Eltern waren und sind auch in der Lage die Ferien zu teilen, bei den zweiwöchigen konnte jede eben auch nur eine Woche nehmen. Würde ich als Arbeitgeber nun verklagt werden, würde ich darauf bestehen, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss. Ich bin mal gespannt, wie es bei Euch weitergeht, denn der Kollege tut sich damit bestimmt nichts gutes.
Erstellt am 10.03.2008 um 11:30 Uhr von waschbär
@uschi,
hat recht viel zu teuer und zu voll !
so recht verstehe ich d. kollegen auch nicht .... aber das muss ich auch nicht.
ich kenne die a(b/a)rt.
nur zu gut und bin immer froh w. das Thema vom Tisch ist.
Was ich Geschrieben habe möge zwar keine Hilfe sein aber ich wollte das schon immer mal sagen .-)))