Inwieweit sind Gehaltsrückstufungen zulässig?
Hallo,
ich bin Mitglied eines jungen und noch ziemlich unerfahrenen Betriebsrates. Daher hoffe ich hier eine Antwort auf eine bei uns sehr dringend zu beantwortende Frage zu finden:
In unserem Unternehmen finden einige Filialschließungen statt. Die dort angestellten Filialleiter können nicht in anderen Filialleitern angestellt werden, müssen also als normale Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden. Rein logisch aus dem Bauch heraus erscheint es mir so, dass diese Kollegen dann wohl Gehaltsrückstufungen hinnehmen müssen.
Aber rein rechtlich habe ich dazu bisher noch nichts gefunden. Gibt es da also konkrete Rechtsprechungen, wann solche Rückstufungen nichtzulässig sind und in welchem Maße zulässig?
Gerade habe ich gelesen, dass Antworten auf solche rechtlichen Fragen nicht unbedingt gestellt werden sollten. Ich hoffe aber, dass es in Ordnung geht, wenn man mich mit der Nase auf die passenden Paragraphen stößt und wo ich mich weiter informieren kann.
Vielen Dank für die Hilfe.
Schöne Grüße
Jochen Heller
Community-Antworten (2)
09.03.2008 um 16:48 Uhr
@jochenheller gucks du hier... http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015496010d7b508/51015496010f55c01/index.htm
ganz wichtig für euch Schulungen, oder die GEWerkschaft, oder Beides!...besser als ein Bauchgefühl!
09.03.2008 um 21:03 Uhr
jochenheller Genanntes dürfte wohl nur mit Zustimmung der Betroffenen oder mit Änderungskündigungen, bei den der BR gem. § 99 BetrVg bzw. § 102 BetrVG zu beteiligen ist, möglich sein.
Da Du von den dort angestellten Filialleitern und von Filialschließungen schreibst, dürfte sicherlich eine größere Anzahl von Arbeitnehmern von den Schließungen betroffen sein. Was ist oder soll mit den Kollegen geschehen? Hat der BR den schon geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erstellung eines Sozialplans vorliegen?
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