Hallo,

ich bin Mitglied eines jungen und noch ziemlich unerfahrenen Betriebsrates. Daher hoffe ich hier eine Antwort auf eine bei uns sehr dringend zu beantwortende Frage zu finden:

In unserem Unternehmen finden einige Filialschließungen statt. Die dort angestellten Filialleiter können nicht in anderen Filialleitern angestellt werden, müssen also als normale Mitarbeiter weiterbeschäftigt werden. Rein logisch aus dem Bauch heraus erscheint es mir so, dass diese Kollegen dann wohl Gehaltsrückstufungen hinnehmen müssen.

Aber rein rechtlich habe ich dazu bisher noch nichts gefunden. Gibt es da also konkrete Rechtsprechungen, wann solche Rückstufungen nichtzulässig sind und in welchem Maße zulässig?

Gerade habe ich gelesen, dass Antworten auf solche rechtlichen Fragen nicht unbedingt gestellt werden sollten. Ich hoffe aber, dass es in Ordnung geht, wenn man mich mit der Nase auf die passenden Paragraphen stößt und wo ich mich weiter informieren kann.

Vielen Dank für die Hilfe.

Schöne Grüße

Jochen Heller