Belastung durch BR - Inwieweit ist der BR verpflichtet den Personalbedarf sicherzustellen?
Morgen. Ich habe eine Frage zum Betriebsrat. kann es sein , daß andere Mitarbeiter, Kollegen durch Tätigkeiten des Betriebsrates belastet werden? Es ist zur zeit so, daß der BR durch laufende Abwesenheit glänzt(Seminare,Ausschüsse?). In dieser Zeit müssen andere Mitarbeiter Mehrarbeit leisten, weil keine Ersatzperson durch Vorgesetzten gestellt wird. Desweiteren haben wir in der Zeit mit BR(6 Jahre) keine BR-Versammlung gehabt) Gründe für die laufende Abwesenheit sind uns auch nicht bekannt.(keine Info durch vorgeschriebene BR-Versammlungen). Da in unserem Betrieb in Schichten gearbeitet wird, werden auch laufend Schichten "umgeschmissen". Den BR interessiert es nicht, ob während seiner Abwesenheit genug Mitarbeiter da sind. Es interessiert in auch nicht, daß während seiner Abwesenheit andere Mitarbeiter dadurch Überstunden leisten müssen. Inwieweit ist der BR verpflichtet den Personalbedarf sicherzustellen?
Gruß Fiffi
Community-Antworten (17)
04.06.2007 um 12:35 Uhr
@Fiffi:
"Inwieweit ist der BR verpflichtet den Personalbedarf sicherzustellen?"
Überhaupt nicht!
Das ist und bleibt immernoch Sache des Arbeitgebers.
"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die erforderliche Inanspruchnahme des BR-Mitglieds durch die BR-Tätigkeit angemessen Rücksicht zu nehmen." (Fitting, 22. Auflage, Rn. 21 zu § 37 BetrVG)
04.06.2007 um 12:43 Uhr
Wenn in einem Betrieb ein Betriebsrat existiert, sollte es dem AG klar sein, das der BR ein gewisses Zeitpensum für die Tätigkeit seiner Aufgaben benötigt und daher für seine Arbeitspflichten nicht zur Verfügung steht. Daher ist es seine Aufgabe, das fehlende personelle Defizit anderweitig zu schließen.
Das Thema ausbleibender Betriebsversammlung ist ein eigenes Thema. Aber wenn das ein tragendes Problem der Mitarbeiter ist, fragt man sich, weshalb dem bei der letzten Wahl nicht Rechnung getragen wurde.
04.06.2007 um 12:50 Uhr
Hallo Fiffi, ich kann mich da nur meinen Kollegen anschließen. Das ist nicht Problem des Betriebsrates sondern des Arbeitgebers!!!!!!!!! Das BetrVG § 37 regelt deine Frage ausreichend.
04.06.2007 um 20:17 Uhr
Danke für die Antworten. Wenn der Arbeitgeber aber nicht reagiert , muß der Betriesbrat doch eingreifen oder?
04.06.2007 um 20:54 Uhr
@Fiffi Mal ganz brutal gefragt: Was will der BR denn dann erreichen?
Arbeit muss m.E. erst liegenbleiben.
04.06.2007 um 21:39 Uhr
Ja richtig, tut sie auch und deshalb müssen Mehrarbeitsstunden geleistet werden-manchmal sogar über das gesetzl. Maß hinaus. Interessiert BR aber nicht.
04.06.2007 um 21:41 Uhr
@Fiffi Müssen sie doch nicht...
04.06.2007 um 22:08 Uhr
Im Prinzip nicht, aber man wird dazu genötigt, mal abgesehen davon, daß bei mir gegenüber dem BR noch Kollegialität Vorrang hat(man läßt ja seine anderen K., die im gleichen Boot sitzen nicht im Stich). Hab mal was davon gehört, das BR auch für Betriebsfrieden zuständig ist. Aber wie schon gesagt- BR interessiert das alles nicht--hauptsache raus aus dem Arbeitsstress- zu Sitzungen- Seminaren-Besprechungen--und keiner im Betrieb weis--warum-weshalb-wieso--da ja BR-Versammlungen nicht stattfinden.
04.06.2007 um 22:19 Uhr
@Fiffi Vieles ist von Dir falsch verstanden. Auch könnte man Dir, als "Vertreter der Arbeitgeberinteressen", vorwerfen sehr eindimensional zu denken...wenn man böse ist.
04.06.2007 um 22:33 Uhr
Hallo Fiffi, Du schriebst:
Im Prinzip nicht, aber man wird dazu genötigt, mal abgesehen davon, daß bei mir gegenüber dem BR noch Kollegialität Vorrang hat(man läßt ja seine anderen K., die im gleichen Boot sitzen nicht im Stich).
Das Problem liegt hier grundsaetzlich woanders: Wuerde Deiner Auffassung gefolgt werden, dann wuerde dies bedeuten, dass jedes BR-Mitglied mit einem schlechten Gewissen herumlaufen muesste, wenn es BR-Arbeit (fuer die Kollegen) macht und aufgrund organisatorischer Maengel - die alleine in der Einflusssphaere des _AG liegen (!) - hiervon Kollegen durch Mehrarbeit belastet werden.
Hab mal was davon gehört, das BR auch für Betriebsfrieden zuständig ist. Aber wie schon gesagt- BR interessiert das alles nicht--hauptsache raus aus dem Arbeitsstress- zu Sitzungen- Seminaren-Besprechungen--und keiner im Betrieb
Nun, Betriebsratsarbeit ist durchaus Arbeit[tm].
weis--warum-weshalb-wieso--da ja BR-Versammlungen nicht stattfinden.
Hier liegt ein Kritikpunkt. Evtl. solltet ihr dem BR mal sagen, dass der Personalchef "einen" Vorgesetzten hat, der Betriebsrat aber einen "Vorgesetztenanteil" besitzt, welcher der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer entspricht. Es ist m.E. sicher nicht foerderlich, wenn der BR die Ergebnisse seiner Arbeit nicht gegenueber den Waehlern darstellt.
BTW: Du hast urspruenglich geschrieben, dass von den Kollegen Ueberstunden geleistet werden muessen, wenn ein BRM Betriebsratsarbeit geleistet wird; wird diesen Ueberstunden vom BR zugestimmt?
Mit kollegialen Gruessen Joachim
04.06.2007 um 22:43 Uhr
@Kölner Da hast du recht--das habe ich jetzt wirklich nicht verstanden.
04.06.2007 um 23:05 Uhr
Hallo Fiffi, Du schriebst:
@Kölner Da hast du recht--das habe ich jetzt wirklich nicht verstanden.
Das wird zwischenzeitlich recht deutlich ...
Auf den Punkt gebracht: Der Arbeitgeber darf das Instrument einer ungerechtfertigten Zusatzarbeitsbelastung aufgrund von regulaerer (d.h. im Sinne des BetrVG liegender) Betriebsratsarbeit nicht als Instrument verwenden, um die Arbeit des BR hiermit zu diskretitieren.
Mit kollegialen Gruessen Joachim
05.06.2007 um 00:39 Uhr
also alles beim alten: --Betriebsrat macht seine Arbeit --ich und die restlichen Arbeitnehmer gleichen den Personalfehlbestand durch Mehrarbeitsstunden aus --Arbeitgeber reagiert nicht auf Personalfehlbestand --BR ist´s eh egal --hätte ich das alles vorher gewußt! danke für Eure Beiträge
09.01.2020 um 11:00 Uhr
Bei meiner Suche gerade die fast aktuelle Diskussion gefunden :o)) Ich habe auf einer Anwaltsseite gelesen,dass die Arbeit des BR"Kollegen" nicht auf seine Kollegen abgewälzt werden darf und er sie nicht nacharbeiten muss !? Pflicht des AG ist es einen Ersatz zu stellen. Ist das so richtig ??? Grüsse der Genervte
09.01.2020 um 13:10 Uhr
Hallo, dieses Problem hatten wir auch, wir haben jedesmal wenn wir Arbeit liegen lassen mussten einen Kurzen Brief an die Geschäftsleitung geschrieben,nachrichtlich an den Betriebsrat. Da sich irgendwann die Arbeit stapelte, keiner sich veranlasst sah, einfach so Überstunden zu machen, weil nie von Oben offiziell angeordnet, sondern inoffiziell erwartet, und auch der BR zu den Überstunden nie gehört wurde, gab es eine Krisensitzung mit der GL, und es wurde zusätzlich jemand eingestellt. Was in dieser Situation sehr wichtig war, die schriftliche Anzeige ,dass die Arbeit mit weniger Leute nicht zu schaffen war.
09.01.2020 um 14:29 Uhr
Hallo Alraune, ein guter Tip !! Ich werde es mal schriftlich versuchen.
09.01.2020 um 17:26 Uhr
Der Genervte Ich habe auf einer Anwaltsseite gelesen,dass die Arbeit des BR"Kollegen" nicht auf seine Kollegen abgewälzt werden darf und er sie nicht nacharbeiten muss !? Pflicht des AG ist es einen Ersatz zu stellen. Ist das so richtig ??? Es ist die Pflicht des AG darauf zu achten, dass BRM ungestört ihre Arbeit verrichten können. Der AG hat bei der Menge der zugeteilten Arbeit auf das Ehrenamt Rücksicht zu nehmen. Und genau da liegt der Haken. In der Regel lassen die AG die BRM ungestört ihr Ehrenamt ausüben. Vorgesetzte erwarten aber fast immer, dass die Arbeit des BRM, die naturgemäß liegen bleibt, mit erledigt wird. Solange die KollegInnen sich darüber nicht beklagen (und damit meine ich in Richtung AG, nicht in Richtung des BRM) wird sich daran auch nichts ändern. Erst, wenn alle sich einig sind, die Arbeit liegen zu lassen und so handeln, wie alraune geschrieben hat, ändert sich vielleicht etwas. Eine Pflicht aus dem BetrVG, Personal nachzusteuern gibt es nicht.
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