Erstellt am 07.03.2008 um 10:30 Uhr von carrie
Hallo
Selbstverständlich gilt dieses Gesetz für Betriebsratsmitglieder. Ehrenamt bedeutet nur, dass man keine Zusatzvergütung erhält, weil man im BR tätig ist.
Erstellt am 07.03.2008 um 11:27 Uhr von micki
...dem kann ich nur zustimmen;
...und laut ArbZG darf jeder Arbeitnehmer (auch Betriebsräte) nicht länger als sechs Stunden am Stück arbeiten.
Erstellt am 07.03.2008 um 11:55 Uhr von VIONÄR
Erstellt am 07.03.2008 um 15:45 Uhr von Der alte Heini
Das Arbeitszeitgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz sehen nicht vor, dass INNERHALB der persönlichen Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit zu einer Reduzierung der gemäß ArbZG zu berücksichtigenden Arbeitszeit und Nichtbeachtung anderen Vorgaben führt.
AUßERHALB der regulären Arbeitszeit liegende Betriebsratstätigkeit ist keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Diese Zeiten sind daher bei der Ermittlung der geleisteten Arbeitszeit im Sinne des ArbZG nicht zu berücksichtigen.
Erstellt am 07.03.2008 um 16:56 Uhr von Petrus
@Heini:
auch wenn Du vollkommen recht hast, könnte das kukla im konkreten Fall auf eine falsche Fährte locken... Also lieber etwas vorsichtig mit Allgemeinaussagen
@kukla:
Du willst Deine persönliche Arbeitszeit ändern. Selbst wenn Du jeden Tag mind. 15 min. BR-Arbeit machst und weniger als 6 Stunden den Nicht-BR-Projekten widmest, bleibt Deine persönliche Arbeitszeit an diesen Tagen 6,25 Std. Da nach ArbZG nach 6 Std persönlicher Arbeitszeit eine Pause fällig wird, hat Dein Chef also vollkommen Recht.
Eine theoretische Möglichkeit für einen freien Freitag gibt es - wenn du die Arbeitszeitverteilung bei 5x 5 Std. lässt: Du arbeitest Mo-Do "ganz normal" 5 Stunden - und _danach_ noch 1,25 h BR-Tätigkeiten (die dann eben genau _nicht_ innerhalb der persönlichen Arbeitszeit liegt). Den Dir zustehenden Freizeitausgleich nimmst Du dann immer am Freitag.
Jetzt die ABER:
1. Dies ist rechtlich so nur zulässig, wenn die BR-Arbeit _betriebsbedingt_ erst nach den 5 Stunden geleistet werden kann.
2. Außerdem muss der Chef damit einverstanden sein, dass du jeden Freitag Freizeitausgleich nimmst - du machst dich abhängig vom Chef. (Wenn ihm irgendwas nicht passt, wird er betriebsbedingte Gründe finden, dass du deine Stunden nicht am Freitag abbauen kannst, aber dafür mal am Dienstag frei hast und mal am Montag und Donnerstag je 2,5 h eher gehen darfst)
3. Es sieht (nicht nur für deine Wähler) nach Bevorzugung eines BR-Mitglieds und Ausnutzung des Amtes aus - um nicht zu sagen: Es stinkt zum Himmel.
Vielleicht wäre es ja möglich, nur jeden 2. Freitag frei zu machen - bei 5 h 33 min täglicher Arbeitszeit klappt das pausentechnisch problemlos.