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Arbeitszeitgesetz

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katerpaule
Okt 2019 bearbeitet

Hallo, habe eine Frage zur Pausenzeit. Wir haben eine BV in der die Pausenzeit geregelt ist mit 20min, wir sind ein 3 Schicht Betrieb mit einer täglichen Arbeitszeit pro Schicht mit 7h40min. Jetzt möchte ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seiner regulären Arbeitszeit 2h extra hinten dran hängen. Zählt nun das Arbeitszeitgesetz, wo drin steht bei mehr als 9h Arbeitszeit sind 45min Pause einzuhalten? Bedeutet das er muss zusätzlich 25min Pause machen in den extra 2h? Eine weitere Regelung gibt es nicht im Betrieb. Ich denke er muss zusätzlich 25min Pause einhalten. Danke euch für die Antworten

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Community-Antworten (7)

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Catweazle

01.10.2019 um 01:21 Uhr

Das Arbeitszeitgesetzt zählt schon bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mit Pause(n) von mindestens 30 Minuten.

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katerpaule

01.10.2019 um 05:12 Uhr

Es steht doch da wir haben eine BV mit 20min Regelung durch Schichtbetrieb und dies ist doch günstiger für die AN.

B
BRHamburg

01.10.2019 um 06:21 Uhr

Warum ist es für AN günstiger jeden Tag auf 10 Min ihrer Pause zu verzichten? Ganz abgesehen das dieser Teil der BV gegen das Gesetz ist. Das ArbZG lässt nur zwei Möglichkeiten zu: entweder mindestens 30 Min am Stück oder aber 2x mindestens 15 Min. Bei mehr als 9 Std Arbeit kommen nochmal mindestens 15 Min.

K
katerpaule

01.10.2019 um 09:13 Uhr

Ich weiß es nicht(vor meiner Zeit als BR) , es wurde damals so mit den Arbeitnehmern ausgehandelt im Zuge der 38h Arbeitswoche und damit sie Freitag zeitiger ins Wochenende gehen können. Die AN waren bereit dazu .

K
katerpaule

01.10.2019 um 09:16 Uhr

Jetzt ist die Frage, ist die BV nichtig oder verstößt sie gegen das Gesetz und falls sie trotzdem gilt wie verhält es sich wenn ein AN länger als 9h arbeitet? Danke

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rtjum

01.10.2019 um 10:04 Uhr

also erstmal verstößt sie gegen das Arbeitszeitgesetz wenn ihr bei einer Arbeitszeit von 7h und 20min nur 20min Pause macht das haben Catweazle (schääääh) und BRHamburg ja schon erklärt. Macht euch daran das mit dem AG und den Kollegen aufzunehmen und eine neue Regelung zu finden (aus den 1x20min werden 1x30min oder 2x15min). Das ganze vernünftig und sachlich.

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rsddbr

01.10.2019 um 11:51 Uhr

"[..]wie verhält es sich wenn ein AN länger als 9h arbeitet?"

Wenn ihr dazu keine Regelung in der BV habt, so gilt dann das Arbeitszeitgesetz. Demnach muss der AN mindestens 45 Minuten Ruhepause einhalten.

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