Erstellt am 30.09.2019 um 23:21 Uhr von Catweazle
Das Arbeitszeitgesetzt zählt schon bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mit Pause(n) von mindestens 30 Minuten.
Erstellt am 01.10.2019 um 03:12 Uhr von Katerpaule
Es steht doch da wir haben eine BV mit 20min Regelung durch Schichtbetrieb und dies ist doch günstiger für die AN.
Erstellt am 01.10.2019 um 04:21 Uhr von BRHamburg
Warum ist es für AN günstiger jeden Tag auf 10 Min ihrer Pause zu verzichten? Ganz abgesehen das dieser Teil der BV gegen das Gesetz ist. Das ArbZG lässt nur zwei Möglichkeiten zu: entweder mindestens 30 Min am Stück oder aber 2x mindestens 15 Min. Bei mehr als 9 Std Arbeit kommen nochmal mindestens 15 Min.
Erstellt am 01.10.2019 um 07:13 Uhr von Katerpaule
Ich weiß es nicht(vor meiner Zeit als BR) , es wurde damals so mit den Arbeitnehmern ausgehandelt im Zuge der 38h Arbeitswoche und damit sie Freitag zeitiger ins Wochenende gehen können. Die AN waren bereit dazu .
Erstellt am 01.10.2019 um 07:16 Uhr von Katerpaule
Jetzt ist die Frage, ist die BV nichtig oder verstößt sie gegen das Gesetz und falls sie trotzdem gilt wie verhält es sich wenn ein AN länger als 9h arbeitet? Danke
Erstellt am 01.10.2019 um 08:04 Uhr von rtjum
also erstmal verstößt sie gegen das Arbeitszeitgesetz wenn ihr bei einer Arbeitszeit von 7h und 20min nur 20min Pause macht das haben Catweazle (schääääh) und BRHamburg ja schon erklärt. Macht euch daran das mit dem AG und den Kollegen aufzunehmen und eine neue Regelung zu finden (aus den 1x20min werden 1x30min oder 2x15min).
Das ganze vernünftig und sachlich.
Erstellt am 01.10.2019 um 09:51 Uhr von rsddbr
"[..]wie verhält es sich wenn ein AN länger als 9h arbeitet?"
Wenn ihr dazu keine Regelung in der BV habt, so gilt dann das Arbeitszeitgesetz. Demnach muss der AN mindestens 45 Minuten Ruhepause einhalten.