Kurzarbeit bei ungleichen Wochenstunden
Hallo, unser Betrieb meldet KU an und möchte die wöchentliche AZ von 40 Stunden um 30 Prozent kürzen. Wie ist das bei TZ oder Altersfreizeitlern die zB. nur eine 34 Stundenwoche haben. Gilt die Prozentklausel für alle gleich oder werden alle auf 28 Wochenstunden gesetzt. Oder ist es gar eine Verhandlungssache zwischen BR und GF. Für Ihre Antwort bedanke ich mich vorab und verbleibe. MfG Werner
Community-Antworten (1)
01.10.2019 um 11:54 Uhr
https://www.betriebsrat.com/checkliste/132/64581/mitbestimmung-des-betriebsrats-bei-kurzarbeit
und ja, das ist mMn eine Verhandlungssache zwischen BR und AG. Wobei "alle 30% weniger" durchaus fair wäre. Aber da ein TZ-MA eh schon weniger verdient, vielleicht auch problematischer.
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