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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

GESETZLICH;AN sollen unterschreiben, dass sie zuwider ihres behandelnden Arztes handeln und auf eigener Verantwortung in einem bestimmten Bereich arbeiten - rechtens?

O
OCIN
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollginnen und Kollegen, meine Frage an euch ist: Kollegen von mir haben für einen bestimmten Bereich ein Attest wo sie nur für eine bestimmte Zeit eingesetzt werden dürfen. Manchmal geht es meinen Kollegen aber so gut, das sie auch länger dort arbeiten möchten und jetzt kommt es. Die Firma möchte das die Kollegen ein Schrieb unterschreiben, wo drin steht, das sie zuwider ihres behandelnden Arztes handeln und bei einem Arbeitsunfall während der Tätigkeit die Berufsgenossenschaft diesen nicht als Unfall anerkennen würden und sollen auf eigener Verantwortung dort arbeiten. Meiner Meinung nach ist dieses nicht rechtens, was meint ihr dazu??? Gruß Ocin

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Community-Antworten (1)

K
Konrad

05.03.2008 um 16:12 Uhr

Hallo OCIN Es ist zunächst mal nicht rechtens, gegen des ärztlichen Attests länger als vorgegeben in diesem bestimmten Bereich arbeiten zu wollen. Die Firma hat für den Kollegen eine Fürsorgepflicht und Verantwortung, deshalb kann uns sollte die Firma das längere Arbeiten ablehnen oder was versucht wird die Haftung mit diesem Schreiben die Haftung einzuschränken bzw. auszuschließen, wenn der Kollege uneinsichtig länger als erlaubt arbeitet.

Ob so ein Schreiben im Schadensfall seine Wirksamkeit entfalten könnte, kann man ohne den genauen Sachverhalt zu kennen nicht beurteilen

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