Erstellt am 12.01.2008 um 17:51 Uhr von Kölner
@angeln
Verwirre mich...
Die KK sagt, Du sollst arbeiten gehen und der MDK (Untersuchungsstelle der KK) sagt das nicht und Dein behandelnder Arzt auch? Die Betriebsärztin will Dich ebenso wenig arbeiten lassen?
Zu der Frage des Urlaubs: Dir als BR sollte der 31.03. als Stichtag bekannt sein - danach "war es das" mit Deinem Urlaub; wenn nicht ein TV existiert, der was anderes sagt.
Weiterhin ist Deine Frage zur Zurhilfenahme des BR's in dieser Angelegenheit ebenso verwirrend: Wir bleiben im Individualrecht.
Perfekt ist dann die Frage nach der Jahressonderzahlung: In diesem Zusammenhang erschließt sie sich mir nicht...
Erstellt am 12.01.2008 um 19:28 Uhr von angeln
etwas durcheinander von mir formuliert, mein Arzt die Betriebsärztin sagen nein zum arbeiten da ich noch krank bin , die Krankenkasse ordnete ein Gutachten über den MDK an und der sagt nach 10 Minuten unterswuchung kein Befund
was kann mann als nächste Schritte machen
Erstellt am 12.01.2008 um 20:42 Uhr von Lotte
angeln,
am allerwenigsten würde ich mir im Moment Gedanken um den Urlaub aus 2007 machen.
Verlange vom AG ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 (2) SGB IX, schalte zur Unterstützung den BR ein, rede mit Deinem Arzt über Deine Zukunftsaussichten und mache Dir selbst Gedanken wie es weitergehen soll. Die Krankenkasse zahlt wahrscheinlich nur noch ein halbes Jahr, dann musst Du zum Arbeitsamt und Dich beschäftigungslos melden. Hast Du schon mal den Begriff "kalte Kündigung" gehört? Darüber würde ich mir Gedanken machen, nicht über Urlaubsansprüche.
Die Kürzung der Sonderzahlung kann durchaus durch den TV oder AV gedeckt sein.