Dauererkrankung von BR-Mitglied
habe mal ne Frage bin seit 10.01.2007 krankgeschrieben wegen Rücken bin auch noch nicht gesund , die Krankenkasse sagt ich soll ab 15. wieder arbeiten obwohl ich von meinem behandelnden Arzt noch weiterhin krankgeschrieben bin und auf Grund eines Gutachters der Krankenkasse (MDK) . Jetzt meine Frage steht mir noch Jahresurlaub von 2007 zu (Laut Arbeitsvertrag 28 Tage) zu und bis wann kann ich den noch einreichen? Wie muß ich mich weiterverhalten da die Betriebsärztin mich bis auf weiters nicht arbeiten lassen will auf Grund der Diagnosen meinesw behandelnden Arztes. Sollte ich den Betriebsrat mit dazu einschalten Vielen Dank
was kann die Firma machen gegen mich da ich auch Betriebsratmitglied bin und die Firma nich gut zu sprechen auf mich ist. wenn die Jahressonderzahlung vom AG nur teilweise gezahlt wurde wie lange hat der BR Zeit etwas gegen den AG einzuleiten?
Community-Antworten (3)
12.01.2008 um 18:51 Uhr
@angeln Verwirre mich... Die KK sagt, Du sollst arbeiten gehen und der MDK (Untersuchungsstelle der KK) sagt das nicht und Dein behandelnder Arzt auch? Die Betriebsärztin will Dich ebenso wenig arbeiten lassen? Zu der Frage des Urlaubs: Dir als BR sollte der 31.03. als Stichtag bekannt sein - danach "war es das" mit Deinem Urlaub; wenn nicht ein TV existiert, der was anderes sagt. Weiterhin ist Deine Frage zur Zurhilfenahme des BR's in dieser Angelegenheit ebenso verwirrend: Wir bleiben im Individualrecht. Perfekt ist dann die Frage nach der Jahressonderzahlung: In diesem Zusammenhang erschließt sie sich mir nicht...
12.01.2008 um 20:28 Uhr
etwas durcheinander von mir formuliert, mein Arzt die Betriebsärztin sagen nein zum arbeiten da ich noch krank bin , die Krankenkasse ordnete ein Gutachten über den MDK an und der sagt nach 10 Minuten unterswuchung kein Befund was kann mann als nächste Schritte machen
12.01.2008 um 21:42 Uhr
angeln, am allerwenigsten würde ich mir im Moment Gedanken um den Urlaub aus 2007 machen. Verlange vom AG ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 84 (2) SGB IX, schalte zur Unterstützung den BR ein, rede mit Deinem Arzt über Deine Zukunftsaussichten und mache Dir selbst Gedanken wie es weitergehen soll. Die Krankenkasse zahlt wahrscheinlich nur noch ein halbes Jahr, dann musst Du zum Arbeitsamt und Dich beschäftigungslos melden. Hast Du schon mal den Begriff "kalte Kündigung" gehört? Darüber würde ich mir Gedanken machen, nicht über Urlaubsansprüche. Die Kürzung der Sonderzahlung kann durchaus durch den TV oder AV gedeckt sein.
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