W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Der AG hat einer BV zuwider gehandelt - Können wir darauf bestehen, dass hier das Günstigkeitsprinzip Anwendung findet?

R
redbull
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr,

ich habe da ein ganz heikles Thema: Der Arbeitgeber hat sowohl die Urlaubs als auch die Wochenarbeitsstunden der neuen Mitarbeiter geändert. Ich habe schon mal nachgefragt ob er das so einfach machen durfte. Nun nach langen suchen haben wir als BR festgestellt das wir eine BV über beides haben.

Der AG hat sich hinter den § 105 AWO versteckt. Das kann er nun nicht mehr, da die BV (seit 1996) ungekündigt ist! Soweit so gut, wir werden nun den AG nett darauf Hinweisen aber wir haben nun folgende bedenken. Der AG wird einknicken und dann den Lohn der MAs kürzen! Können wir nun darauf bestehen das hier das Günstigkeitsprinzip Anwendung findet? Oder müssen wir befürchten, dass der AG da den Rotstift ansetzen wird.

Haben wir da möglichkeiten Schaden abzuwenden?

Vielen dank für eure Hilfe

Bis dann

5.67706

Community-Antworten (6)

P
paula

25.10.2007 um 13:20 Uhr

sehe ich das richtig: ihr habt eine BV zur Wochenarbeitszeit und Anzahl der Urlaubstage? Die halte ich unter Beachtung von § 77 Abs. 3 BetrVG für unwirksam...

R
redbull

25.10.2007 um 16:19 Uhr

@paula,

sorry ich muss Dir widersprechen! Wir haben keinen TV ! Daher haben wir ja eine BV! Bloss die hat die GF scheinbar "vergessen" da sie bereits mehr als 10 Jahre alt ist :-)

A
aristos

25.10.2007 um 16:39 Uhr

Hallo,

die BV hat weiterhin ihre Gültigkeit ob sie 10 Jahre oder 20 Jahre alt ist. Der Arbeitgeber muß sich an die BV halten. Wenn er Änderungen vornehmen möchte muß er diese Kündigen (frist beachten) und mit euch etwas neues vereinbaren. Wenn keine Einigung erzielt wird dann könnt ihr vor der Einigungsstelle abklärung schaffen. Sinvoll ist mit der zuständigen Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen und Beratung holen.

D
DonJohnson

25.10.2007 um 19:07 Uhr

hallo Redbull. Sorry, ich muß Paula recht geben! Diese BV ist nicht rechtsgültig. Es ist völlig egal ob ihr einen TV habt. §77.3 sagt aus, dass keine BV gemacht werden können über Dinge "die in Tarifverträgen geregelt sin, ODER ÜBLICHER WEISE GEREGELT WERDEN". Die Tarifsperre gilt also für euch. Wenn du Paula und mir nciht glaubst, lese dir die Kommentare im Fitting durch. Übrigens, aristo kennt den 77.3 wohl nicht. Geht ihr damit vor die Einigungsstelle, wird die Nichtigkeit der BV festgestellt. Frage aber auch wirklch eure zuständige Gewerkschaft danach, die wird dir das bestätigen.

R
redbull

25.10.2007 um 23:13 Uhr

Hallo Don Johnson,

vielen Dank für deinen Hinweis.

  1. Morgen werde ich mir den Fitting schnappen und nachlesen.
  2. Wenn das so ist, dann bedeutet der Umkehrschluss, dass auch der AG an den "TV" gebunden ist und dann nicht einfach von seinem "üblichen Weg" abgehen kann?

Oder hat er beim Fehlen eines TVs wirklich einen Freifahrtsschein? Das wäre dann aber Fatal. Ich denke das hier zwar nicht der grundsatz der betrieblichen Übung in frage kommt. Doch so etwas ähnliches muss es doch geben oder?

Vielen dank

P
paula

26.10.2007 um 00:39 Uhr

der AG ist nur an den TV gebunden wenn:

  • der AG Mitglied des AG-Verbandes ist ODER
  • der TV allgemeinverbindlich ist

daher muss es nicht so sein, dass der AG sich an den TV halten muss aber trotzdem die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 BetrVG besteht. Das einzige was da hilft ist dann die Gewerkschaft die einen Haus-TV erstreiten (ggf. erstreiken) kann. Der Gesetzgeber hat diese Frage dem Wirkungskreis der BRs entzogen....

Ihre Antwort

Verwandte Themen

GESETZLICH;AN sollen unterschreiben, dass sie zuwider ihres behandelnden Arztes handeln und auf eigener Verantwortung in einem bestimmten Bereich arbeiten - rechtens?

Älter

Hallo Kollginnen und Kollegen, meine Frage an euch ist: Kollegen von mir haben für einen bestimmten Bereich ein Attest wo sie nur für eine bestimmte Zeit eingesetzt werden dürfen. Manchmal geht es m

Gleitzeit-Minusverbot

Älter

Hallo. Folgendes Problem: Wir haben eine Gleitzeitregelung in unserer Firma, welche abweichungen ins Minus verbietet. BV hat der "alte" BR getroffen. Unser Chef droht jetzt mit "diziplinarischen Kon

MA beeinflusst BR-Mitglied in seiner Tätigkeit - Hättet ihr auch so gehandelt?

Älter

Hallo erstmal an alle! Zur Vorgeschichte: Bei uns im Unternehmen haben letzten Freitag die BR-Wahlen stattgefunden. Der gesamte Wahlverlauf war mehr als harmonisch, ich selbst habe als Mitglied es

Beschwerde gegen Betriebsrat, nach Einreichung einer Beschwerde gegen Kollegen.

Älter

Moin, eine Kollegin, hat eine Beschwerde gegen einen Kollegen eingereicht, der Sachbestand der Beschwerde ist eine Mail, welche dem BR ebenfalls weitergeleiteten worden ist. Die Beschwerde, ging dir

Eure Erfahrungen: Gehaltserhöhung für freigestellte Betriebsratsmitglieder?

Älter

Hallo zusammen, jetzt bin ich mal auf Eure Erfahrungen und Argumente gespannt. Im Laufe der aktuellen Amtszeit geht der BRV in den Ruhestand und wird sein Mandat niederlegen. Das ist natürlich verbu