Std. berechnung bei Feiertag undUrlaub
Ich arbeite im Einzelhandel, 40 Std. die Woche bei einer 6 Tage Woche und einen Tag frei!
Meine Frage, Mo.: 8std Di.: 8 Std Mi.: 8 Std. Do.: Feiertag (laut Plan nur 7 Std.) Fr.: frei Sa. 1 Urlaubstag (laut Plan nur 7 Std.) Gesamte Wochenstunden 38std -2 Std.
Ist das zulässig oder müssen mir 40 Std. gutgeschrieben werden?
Community-Antworten (12)
30.09.2019 um 11:38 Uhr
wenn Du 40 h pro Woche arbeiten "musst", ist es das Problem des AG, wenn er "nur" 38 h davon abruft. Er muss trotzdem 40 h bezahlen.
30.09.2019 um 12:09 Uhr
Meiner Meinung nach ist das keine 6 Tage Woche sondern eine 5 Tage Woche (mit 1 Tag frei). 40h/5Tage=8h. Also für Urlaub und Krank müssen 8h aufgeschrieben werden.
Bei Frei 7h kann man ja folgendes konstruieren. Alle Tage der Woche bei frei einzeln sehen und dann hat man 5h Minus.
30.09.2019 um 12:41 Uhr
Also vielleicht kapiere ich es nicht, aber was genau möchtest du da berechnet haben?
Wenn du einen Tag Urlaub nimmst, dann nimmst du einen Tag Urlaub. Die Stundenzahl dahinter ist doch völlig egal. Du hast eine bestimmte Anzahl an Urlaubstagen nicht an Urlaubsstunden.
Ebenso bei frei an Feiertagen. Wenn du nie an Feiertagen arbeiten musst, dann hast du bezahlt frei. Hier interessiert die Stundenzahl auch nicht.
Geht es jetzt darum, dass dein Gehalt entsprechend der niedrigeren Stunden gezahlt wird? Du also einen Stundenlohn, statt Monatslohn bekommst?
Donnerstags und Samstag ist bei euch grundsätzlich ein 7 Stunden Tag für Vollzeitkräfte und Freitag hast du immer frei? Aber du sollst 40 Stunden pro Woche kommen?
30.09.2019 um 13:16 Uhr
Ich möchte ja nur verstehen ob ich dadurch auch an anderen Tagen Mehrarbeit leisten muss da für die Woche nur 38 Std gezählt werden! Andere Kollegen arbeiten an zwei Tagen der Woche eine 1/2 std mehr um auf die sonst 40 std zu kommen! Ich bin der Meinung es dürfen mir doch keine minus std entstehen weil ein Feiertag in de Woche ist und ich einen Tag Urlaub nehme?!
30.09.2019 um 14:35 Uhr
Nein, dir dürfen keine Minusstunden entstehen. Egal ob du frei hast aufgrund Urlaub oder es ein Feiertag ist, dieser Tag gilt wie gearbeitet. Es ist somit unerheblich, ob es ein Tag mit 6, 7 oder 8 Stunden Regelarbeitszeit ist. Aber was ich noch nicht ganz verstehe: wäre kein Feiertag gewesen und du nicht Urlaub gehabt hättest, dann wäre es auch nur eine 38 Stunden Woche gewesen. Wann arbeitest du denn die restlichen 2 Stunden? Oder anders gefragt: Werden die 40 Stunden wochenweise "abgerechnet" oder monatsweise?
30.09.2019 um 17:35 Uhr
Ich arbeite sonst 40 std. die Woche (5 Tage) und habe dafür einen Tag frei von 6 Tagen!
30.09.2019 um 17:52 Uhr
Du willst uns aber nicht verraten wie die 7 Stundentage (Do und Sa) ausgeglichen werden? Sonst würden wir das ja vielleicht auch noch verstehen.
30.09.2019 um 18:15 Uhr
Also der Laden hat von Mo. bis Sa. geöffnet! Ich arbeite davon 5 Tage a 8 Std. und habe einen Tag frei! Für diese Woche (KW40)arbeite ich Mo. bis Mi., Donnertag ist Feiertag, Fr. regulär frei und für Sa. habe ich einen Tag Urlaub genommen! D.h., wäre jetzt nicht der Feiertag würde ich an diesem Tag arbeiten (8 std.), Freitag frei (da Kita geschlossen) und Sa. auch regulär 8 std. arbeiten! Mir wird aber der Feiertag und der Urlaubstag nur mit 7 Std. berechnet so dass ich auf eine Wochenstundenzahl von 38 std und nicht wie üblich 40 std. komme! Ich habe dadurch jetzt 2 Minusstunden!
30.09.2019 um 18:35 Uhr
Dann würde ich in deiner Personalabteilung mal nachfragen, auf welcher Grundlage die Tage, an welchen du nicht gearbeitet hast, nur mit 7 Stunden verrechnet werden. Grundsätzlich gilt, dass Urlaub (oder eben auch ein gesetzl. Feiertag) wie ein Arbeitstag gelten und auch vergütet werden müssen. Und das wären bei dir eben jeweils 8 und nicht 7 Stunden.
30.09.2019 um 20:45 Uhr
Also, wenn du im AV eine 6 Tage Woche mit 40 Std vereinbart hast, dann würde deine reguläre tgl. durchschnittliche Arbeitszeit 6,7 Std. betragen. Das macht es noch unverständlicher, wenn ein Feiertag, bzw. ein freier Tag mit 7 Std. abgerechnet bzw. geplant wird. Dir wird tatsächlich nichts anderes übrig bleiben, als in der Personalabteilung nach der RECHTSGRUNDLAGE für diese Berechnungsweise zu fragen. Man möge dir das bitte so erklären, dass du es verstehen und nachlesen kannst. Wenn du das tatsächlich zustande bringst, wäre es nett, wenn du hier mal darüber berichtest.
30.09.2019 um 21:12 Uhr
Das werde ich gerne tun! Vielen Dank erstmal! Kümmere mich morgen Vormittag darum!
30.09.2019 um 21:13 Uhr
Sehr gut! ???
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