Erstellt am 04.03.2008 um 13:49 Uhr von Sternburg
Das kann sogar gerechtfertigt sein.
Im Haufe-Kommentar zum Bundesurlaubsgesetz wird saisonale Mehrarbeit als ein dringender betrieblicher Grund angegeben, den Urlaub nicht zusammenhängend zu gewähren.
Als Mindestdauer für Urlaub, der zusammenhängend gewährt werden muss, gelten aber generell 12 Werktage (incl. Samstage!!) - Falls bei Euch die 5-Tage-Woche gilt, hält sich der Arbeitgeber noch an die gesetzliche Untergrenze.
Ob jetzt die 10 Tage bei Euch wirklich gerechtfertigt sind, kann hier nicht beurteilt werden.