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Unausgesprochene Urlaubssperre?

F
Freifer
Jul 2019 bearbeitet

Ich bin Mitarbeiter. Ich bin auch schwerbehindert mit 50 Gdb und habe dadurch zusätzlich fünf Tage Urlaub im Jahr.

Ich habe Ende Mai zwei Wochen Urlaub gehabt (eine Woche davon war Bildungsurlaub; in März hatte ich drei Wochen Resturlaub und in April eine Woche). Nun will ich in August, September oder Oktober noch eine Woche weg. Heute hat mein vorgesetzter mir mitgeteilt, dass ich schon viel Urlaub gehabt habe und bis zu unserer großen Kundenevent Mitte November (das is unsere wichtigste Einnahmequelle), keine Woche Urlaub nehmen darf (vereinzelte Tage aber ja). Das hieße also, dass ich von Juni bis Mitte November keine zusammenhängende Urlaub nehmen darf. (4.5 Monate). Ich habe keine Vertretung. Das ist das Problem für ihn.

Wie sieht das rechtlich aus? Wir sind TVÖD. Ich bin Mitglied von der Gewerkschaft.

Mir hilft der Betriebsrat nicht weiter. Der Betriebsrat sagt bloß "du weiß doch, dass wir das große Event in November haben. Das muss klappen. Da kann das Unternehmen nicht einfach auf dich verzichen".

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Community-Antworten (10)

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Cyber99

18.07.2019 um 10:21 Uhr

Ich weiß ja nicht, welche Tätigkeit du ausübst. Da soll Dein Arbeitgeber ruhig schon mal anfangen zu beten und jeden Tag eine Kerze anzünden, damit Du absolut unersetzbarer und wichtigster Mitarbeiter des Unternehmens nicht krank wirst. Weil dann würde Euer Kundenevent im November ausfallen und das Unternehmen wäre ruiniert.

Spaß beiseite: Diese Diskussion wird immer und immer wieder geführt. Schau Dir mal §7 Abs. 1 und 2 im BUrlG an. Da steht z.B. drin, dass die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind und Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist. Problematisch wird es allerdings mit der Formulierung "wenn dringende betriebliche Belange" der Gewährung von Urlaub entgegenstehen und genau darüber muss man sich Gedanken machen. Euer Event im November, fällt sicher nicht unter dringende betriebliche Belange. Der Arbeitgeber weiß seit langem, dass das Event im November statt findet, der Arbeitgeber weiß wie viel Urlaubsanspruch du noch hast, der Arbeitgeber weiß (sollte wissen) was im BUrlG steht - also dann sollte der Arbeitgeber gefälligst so planen, dass man das Alles unter einen Hut kriegt - das ist eine echte unternehmerische Aufgabe. Aber viele Arbeitgeber versagen genau an dieser Stelle und wälzen das dann auf die MItarbeiter ab.

M
Moreno

18.07.2019 um 10:35 Uhr

Der Nachteil hier ist natürlich, dass der Betriebsrat dieses Spiel scheinbar mitmacht. Ich würde jetzt meinen Urlaub einreichen sollte es wirklich eine Ablehnung geben für sämtliche zusammenhängende Urlaube dann soll die Gewerkschaft Dir helfen.

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Freifer

18.07.2019 um 11:44 Uhr

Danke euch! Cyber -Ich bin nur ein Teil des Events. Bei uns ist es so, wenn jemand in diesem Team ausfällt, fällt alles runter. Es muss dann von anderen getragen werden, die dann dafür 12-14 Stunden am Tag arbeiten. Es ist kein Puffer mitgerechnet. Der Betriebsrat weiß es und tut nichts (selbst bei den12-14 Stunden schaut er weg)

Es ist wie Moreno sagt - der Betriebsrat macht mit. Sie lassen sich vom Arbeitgeber unter Druck setzen. Er braucht nur zu sagen, dann seid ihr Schuld wenn es Unternehmen schlecht geht, weil ihr so viel fordert. Dann ist die Diskussion vorbei.

T
takkus

18.07.2019 um 11:51 Uhr

….in März hatte ich drei Wochen Resturlaub und in April eine Woche.... -> hier scheint ja mal generell etwas nicht zu stimmen!

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Freifer

18.07.2019 um 11:57 Uhr

@takkus 3 Wochen Resturlaub (waren auch drei Gleittage dabei), dann 1 Woche Urlaub (vom 2019) in April

M
Moreno

18.07.2019 um 11:58 Uhr

Warum Takkus?

NB
nicht brauchen

18.07.2019 um 12:14 Uhr

weil 3 wochen in das neue Jahr übernommen worden sind. Die waren bestimmt vom letzten Jahr und da hat er auch keinen Urlaub bekommen weil Mitte November der wichtigste Termin im Jahr war.....

T
takkus

18.07.2019 um 12:30 Uhr

….und vermutlich wird es in den nächsten Jahren so weitergehen......

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Cyber99

18.07.2019 um 12:53 Uhr

Zitat takkus: ….und vermutlich wird es in den nächsten Jahren so weitergehen......"

Genau so wird es wohl sein. Ein Arbeitgeber der macht was er will - ein BR der sich nicht dran stört, im Gegenteil, der den Arbeitgeber dabei unterstützt....... .... und dann noch die Mitarbeiter, die sich, verständlicher Weise, nie im Leben trauen würden, juristische Schritte einzuleiten.

Ich glaub ich hab grad ein Déjà-vu.

J
junior73

22.07.2019 um 18:14 Uhr

Urlaubsregelung und somit Urlaubsperren sind mitbestimmungspflichtig...

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