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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsunfall wird von Arbeitgeber vertuscht

M
Murphy.C
Jul 2019 bearbeitet

Hallo.

Hatte einen Arbeitsunfall an einem Dienstag. Durchgangsarzt schrieb mich 3 Tage (Mittwoch- Freitag) krank. Der Arbeitgeber hat für 2 Tage (Donnerstag Feiertag) „krank ohne Attest“ eingetragen. Krankmeldung/Schein wurde von mir am 1. Krankheitstag (Mittwoch) fotografiert und an meinen Vorgesetzten gemailt. Original ist nach 4 Tagen von meinem Bruder (& Mutter) am Samstag beim Pförtner abgegeben worden. AG wollte zuerst (Mittwoch) dass ich Freitag arbeite (Schonarbeitsplatz - offiziell nicht vorhanden). Dann hat er mir auch Montag,Dienstag und Mittwoch krank eingetragen. Also wieder „krank ohne Attest“. Eine Unfallanalyse hat, wie sonst üblich, nicht stattgefunden. Auch der der Kunde, wir sind Dienstleister Instandhaltung, hat wohl (keine Mail erhalten) nichts mitbekommen oder möglicherweise nichts gemacht. Frage: Könnte ich dadurch irgendwie Schwierigkeiten bekommen. (Wie es aussieht, keine Folgeschäden) Wie sieht das Rechtlich für den Arbeitgeber aus?

Schon mal Danke für die Antwort(en)

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Community-Antworten (3)

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Kjarrigan

04.07.2019 um 14:27 Uhr

Wenn Du beim Arzt - Arrbeitsunfall - angegeben hast und auf deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "Arbeitunfall" angekreuzt ist wird sich automatisch die BG bei deinem AG melden. Was der Ag in dein Stundenkonto einträgt ist wurscht.

M
Murphy.C

04.07.2019 um 14:51 Uhr

Arbeitsunfall ist angekreuzt. Meldet sich auch die BG, wenn es „nur“ 3 Tage krank sind? So würde ich mal sagen, dass es meinen Geschäftsführern bzw. Vorgesetzten um Prämien geht. Die sie nicht erhalten, wenn ein Unfall vorliegen würde...

C
Challenger

04.07.2019 um 19:00 Uhr

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer (1) Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten in ihren Unternehmen dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so verletzt sind, daß sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig werden.

Sofern ich nicht irre, sind Arbeitsunfälle bis 3 Tage Arbeitsunfähigkeit nur in einem Unfallbuch einzutragen

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