Urlaubsanspruch unregelmäßig geringfügig Beschäftigter
Hallo an Alle,
wir haben eine geringfügig Beschäftigte (Rentnerin), die jeden Monat ein bestimmtes Entgelt (unter 400,-) erhält und dafür insgesamt 11 Wochen im Jahr (ca. 430 Std) zum Beispiel als Urlaubsvertretung zur Arbeit kommt. Wie sieht es mit ihrem Urlaubsanspruch aus? Im Internet finde ich nur Regelungen bei relativ regelmäßiger Arbeitszeit, z. B. 1 x in der Woche oder täglich stundenweise u. s.w. . Wie aber wird in unserem Falle berechnet. Die GL vertritt die Meinung, sie hätte gar keinen Urlaubsanspruch... . Wo steht das?
Community-Antworten (1)
03.03.2008 um 22:31 Uhr
li-reni, jeder AN hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Das findet man im BUrlG. Nun kann es aber sein, dass ein AN so wenige Tage im Jahr arbeitet, dass sich nur ein Bruchteil eines Arbeitstages als Urlaubsanspruch errechnen lässt. Ist dieser Bruchteil unter 0,5, dann gibt es zwar einen Urlaubsanspruch, der aber nicht wirksam wird.
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