Wie wird der Urlaubsanspruch von Mitarbeitern berechnet, die nur sehr unregelmäßig arbeiten ?
Hallo, wie wird der Urlaubsanspruch von Mitarbeitern berechnet, die nur sehr unregelmäßig arbeiten: zwischen 5 und 15 Tagen im Monat, gelegentlich auch mehrere Wochen gar nicht. Gelten dann als Berechnungs-Grundlage die gleichen 12 Wochen rückwirkend wie beim Urlaubsentgelt, oder kann auch ein längerer Zeitraum zur Berrechnung herangezogen werden. (beispielsweise ein Jahr, oder zumindest 6 Monate) Wo steht das? Im Bundesurlaubsgesetz jedenfalls nicht! Danke, Susanne
Community-Antworten (2)
05.08.2005 um 14:50 Uhr
Ich würde sagen: Das Bundesurlaubsgesetz ist so auszulegen, dass jeder Arbeitnehmer im Jahr 4 Wochen Urlaub haben soll (davon 2 Wochen zusammenhängend). Daraus errechnet sich der Uralubsanspruch aus die Gesamtarbeitstage im Jahr im Verhältnis zu den tatsächlichen Arbeitstagen.
Hierbei kann ein Glück-/Pechprinzip auftreten. Nimmt die Mitarbeiterin in einer Woche Urlaub, in der sie nur wenige Arbeitstage hat, benötigt sie von ihrem Anspruch auch nur wenig, oder umgekehrt u.U. eben mehr Anspruchstage.
Der BR sollte hier eine Regelung mit dem AG treffen. Ferner können in Tarifverträgen Ausführungen zu diesem Thema stehen.
07.08.2005 um 16:53 Uhr
Hallo Der gesetzliche Urlaubsanspruch besteht für 24 Werktage ,das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5Tagewoche.Ein Vollzeitbeschäftigter hat somit Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub von 4 Wochen.Entsprechendes gilt für Beschäftigte in einem Mini-Job.Arbeitet ein Mini-Jober an weniger als 5 beziehungsweise sechs Arbeitstagen in der Woche,werden natürlich nur die tatsächlichen angefallenden Arbeitstage bezahlt(z.B.3 Arbeitstage pro Woche mal 4 Wochen gleich 12 bezahlte Urlaubstage).Berechnungsgrundlage sind durchschnittlichen tatsächlichen Arbeitstage mit den hierauf durchschnittlichen entfallenden Arbeitsstunden
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