Hallo liebe Forumsgemeinde, ich habe mal eine für mich wichtige Frage.

Ich arbeite als geringfügig Beschäftigter ( 450 euro ) nebenher zu meinem Vollzeitjob.

In diesem Unternehmen gibt es ca 100 Vollzeitkräfte und 70 geringfügig Beschäftigte

Nun waren die Wahlen, es sind 7 Betriebsräte gewählt worden, ich war auch dabei, mit den 4 meisten Stimmen.
In dem Unternehmen wo ich arbeite sind Öffnungszeiten von 8:00-23:00, also früh,spät und versetzte Schichten.

Ich könnte an den Betriebsratssitzungen aber erst ab 17 Uhr teilnehmen. Nun habe ich von einer Betriebsrätin zu hören bekommen, Wir haben vorher morgens die Sitzungen gemacht und wollen diese auch weiter so machen. Hiermit würde sie mir aber die Möglichkeit nehmen, meine Betriebsratsarbeit warzunehmen.

Das heißt für mich, dass hier die geringfügig Beschäftigten nie eine Chance hätten und sich ja garnicht aufstellen lassen bräuchten.

Ich sehe hier aber einen Verstoß oder gar eine Diskriminierung, oder liege ich da falsch ?

Die meisten Betroffenen arbeiten früh oder spät, könnten also auch nachmittags Sitzungen abhalten.

Der Chef hätte auch nichts dagegen wenn die Sitzungen zu späterer Zeit durchgeführt würden, hatte zwar selber nicht mit ihm gesprochen, habe das aber von einem Kollegen erfahren.

Die Wahl war erst vor 2 Tagen mal schauen wie es weiter geht.

Wie soll ich argumentieren ?

Könnten sie mich einfach so übergehen ?

Ich möchte mich hier nicht ausbremsen lassen und wüste gerne im vorfeld wie ich mich verhalten soll.

MfG