Erstellt am 18.05.2014 um 08:55 Uhr von wischwasch
Warum kannst Du nicht morgens? Liegen da private Hinderungsgründe?
Wenn Du morgens an der Sitzung teilnimmst, musst Du dafür natürlich einen Freizeitausgleich bekommen. Du würdest dann aus betrieblichen Gründen außerhalb Deiner normalen Arbeitszeit BR-Arbeit machen müssen. Das ist ja soweit alles klar. Es gilt § 37 BetrVG.
Erstellt am 18.05.2014 um 10:24 Uhr von dummesGesucht
Siehe Betriebsverfassungsgesetz § 29 bis 36. Der BRV lädt ein und sollte schon Rücksicht auf die betrieblichen Belange nehmen und wann die Gremuimmitglieder auch tatsächlich können. Und wenn Du morgens nicht kannst aber alles anderen, dann solltest Du das Gespräch mit dem BRV suchen.
Erstellt am 18.05.2014 um 10:31 Uhr von Stimmen
Hallo, danke für die Antwort.
Es geht doch darum, das ich einen Vollzeitjob habe in dem ich von 7-16 arbeite, 5 Tage die Woche.
In meinen Nebenjob ( 450 Euro) arbeite ich ca 30-40 std. dort bin ich auch als Betriebsrat gewählt worden. Die Arbeitszeiten gehen dort von 8-23 Uhr, so das sie die Sitzungen auch in den Nachmittagsbereich legen könnten.
Schließlich arbeiten diese Leute auch früh und spät. Es gibt aber 2 Person die die Sitzungen lieber morgens machen würden/wollen
Dazu gehört auch eine Person die evt Vorsitzende werden könnte.
So wird mir ja keine Chance gegeben und ich werde ausgebremst. Wir sind ca 180 Mitarbeiter und davon ca 70 geringfügig Beschäftigte. So hätten alle g. B. ja überhaupt keine Chance in den Betriebsrat zu kommen, was ich als Diskriminierung gegen die g.B. sehe
Ich hoffe es wurde alles richtig verstanden.
Erstellt am 18.05.2014 um 10:39 Uhr von Hoppel
@ wischwasch
Man sollte Fragestellungen einfach mal richtig lesen. "Stimmen" ist als BRM in dem Unternehmen gewählt, in welchem er neben seiner Vollzeittätigkeit auf 450 Euro Basis tätig ist. Dass es hier zu Zeitkonflikten kommen wird, war vorhersehbar!
@ Stimmen
Sorry, aber Du hast den Knall nicht gehört ...
Es kann doch wohl nicht angehen, dass BR-Sitzungen nur deshalb auf nach 17 Uhr gelegt werden sollen, weil Du ansonsten mit Deiner Vollzeitbeschäftigung in Konflikt gerätst.
"Wir haben vorher morgens die Sitzungen gemacht und wollen diese auch weiter so machen. Hiermit würde sie mir aber die Möglichkeit nehmen, meine Betriebsratsarbeit warzunehmen."
Ich hoffe, dass dieser BR standhaft bleibt ...
Außerdem sollte man sich vor einer Kandidatur überlegen, ob man bei einer solchen Konstellation seinen Pflichten als BRM überhaupt nachkommen kann!
"Das heißt für mich, dass hier die geringfügig Beschäftigten nie eine Chance hätten und sich ja garnicht aufstellen lassen bräuchten."
Das ist doch vollkommener Quatsch! Die wenigsten teilzeitbeschäftigen BRM werden auch noch einen Hauptarbeitgeber haben, bei dem sie Vollzeit beschäftigt sind.
Aber ich frage mich, wie Du als vollzeitbeschäftigter AN bei AG Müller Deinen Pflichten als teilzeitbeschäftigtes BRM im Betrieb des AG Meier nachkommen willst.
"Ich sehe hier aber einen Verstoß oder gar eine Diskriminierung, oder liege ich da falsch ?"
Du liegst meilenweit daneben ...
Nachtrag
Deine letzte Antwort hat mich überholt, ändert aber nichts an meinen Aussagen!
Erstellt am 18.05.2014 um 10:39 Uhr von blackjack
Dann hast du ja auch keine Möglichkeit BR-Seminare zu besuchen.
Erstellt am 18.05.2014 um 10:41 Uhr von Moreno
Hallo die Welt dreht sich ja nicht nur um Dich wenn es für die Mehrheit der Betriebsratsmitglieder geschickter ist morgens zu tagen dann werden wohl auch weiterhin morgens Betriebsratssitzungen gemacht. Frag doch mal Euren Betriebsratsvorsitzenden ob er Deinen Wunsch mit auf die Tagesordnung nehmen könnte vielleicht wollen die anderen ja auch andere Sitzungszeiten haben.
Erstellt am 18.05.2014 um 10:46 Uhr von Hoppel
@ Moreno
Dann sollte aber auch noch der Wunsch an den AG aufgenommen werden, das Monatsgespräch künftig auf nach 17 Uhr zu legen, damit @ Stimmen daran teilnehmen kann ...
@ blackjack
Warum sollte @ Stimmen keine Möglichkeit haben, BR-Seminare zu besuchen? Er hat doch bei seinem Hauptarbeitgeber Urlaubsanspruch ... dann geht die Reise halt nicht nach Malle ...
Erstellt am 18.05.2014 um 10:53 Uhr von blackjack
@Hoppel,
der Witz zum Sonntag.
Erstellt am 18.05.2014 um 10:59 Uhr von Kölner
Hoppel 's Witz ist keiner. Er ist zynisch - zu recht!
Erstellt am 18.05.2014 um 11:10 Uhr von Stimmen
Welchen Knall ?
Ich bin mir der arbeit des BR sehr wohl bewusst, war auch in meinem Hauptjob 8 Jahre im BR
Also kein Anfänger. Das ist allerdings 4 Jahre her.
Richtig ich habe Urlaub und genug Ü-std das ich Schulungeb besuchen könnte.
Die Sitzungen zB auf 17 Uhr zu legen wäre kein Problem auch von den Mitarbeiter her die in den BR gewählt worden sind, zumindest 3 davon sagen dieses.
Der Arbeitgeber sieht hier auch kein Problem.
Die Betreffende Person hat Persönliche Gründe wieso sie die Arbeit morgens machen möchte, obwohl sie auch in 2 schichten arbeitet. Auf ihre Gründe möchte ich jetzt nicht eingehen.
Wir haben erst seit 4 Jahren einen BR. Der jetzige BRV geht in Rente und die neue BR konstellation ist eine ganz andere, nur 2 der alten BR sind dabei.
@ wischwasch
von den ca 70 g.B. könnten fast alle morgens nicht, da viele Studenten sind und die anderen einen Hauptjob haben.
Erstellt am 18.05.2014 um 12:00 Uhr von gironimo
Wenn Du bereits BR im anderen Betrieb bist und also kein Neuling, kennst Du doch alle Abläufe und Meinungsbildungswege im BR. Letztendlich brauchst Du uns ja nicht überzeugen - sondern die BR-Mitglieder. Und dann muss ein Beschluss her.
Du hast doch genügend Argumente - die der anderen kennen wir ja nicht.
Andererseits - was ich so zwischen den Zeilen lese, hat der Betrieb, in dem Du einen Nebenjob hast, einen BR dringend nötig ..... (>viele Studenten (...) die anderen einen Hauptjob haben< da kann man viele Gedanken haben)
Erstellt am 18.05.2014 um 13:11 Uhr von Stimmen
Beriebsrat in einem anderen Betrieb war !
Es ist richtig, Ich habe Argumente die ich auch einbringen werde. Ja hier ist es wichtig, dass ein BR gegründet wurde.
Dieses ist aber in dieser Branche üblich mit Teilzeitkräften zu arbeiten, die Flexibel sind, (Wochenende, Abendstunden ect.) Öffnungszeiten 365 Tage im Jahr. Man könnte sonst die Abläufe nicht ( alle) bewerkstelligen.
Aber wir weichen vom Thema ab, ich hatte diese Situation ja noch nicht und daher die Anfangsfrage.
Wir werden sehen wie es sich entwickelt.
Danke