Fragen zur BErzGG §17 (Elternzeit)
Ein guten Morgen wünsche ich ! ein MA der seid 01.03.2005 in Erziehungsurlaub war und jetzt wieder da ist,möchte sein urlaub von 2005 nehmen. lt. BErzGG §17 hat er auch anrecht darauf aber meine frage jetzt: nur für Jan,Feb oder die ganze zeit wo er in Erziehungsurlaub war ?
ich danke euch für eure antworten schon im vorraus
enes
Community-Antworten (2)
03.03.2008 um 18:05 Uhr
Steht doch auch in §17 BEEG grübel - Kürzung des Jahresurlaubs um 1/12 für jeden Monat ErzUrl. Oder andersherum: Für den ErzUrl gibt es keinen Erholungsurlaub. Die andere Frage ist viel interessanter: Für welche Monate steht der Erholungsurlaub noch nachträglich zu? Nur für Jan + Feb oder zusätzlich für März + Apr, ggf. auch Mai? Könnte man ja aus §6 MuSchG folgern - warum sollte eine Frau in dieser Zeit ErzUrl nehmen?
03.03.2008 um 21:49 Uhr
aber nicht wen der Vater in ErzUrl geht.
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
ÄlterHallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
Elternzeit wurde einfach abgelehnt - was tun?
ÄlterHallo, wir haben folgende Frage, eine Mitarbeiterin hat am 10.4. ihr Kind bekommen und am 28.4. Elternzeit eingereicht. Das Schreiben ist am 3.5. im Betrieb eingegangen. Nun sagt der Arbeitgeber, d
Darf der Arbeitgeber die Handhabung von Teilzeit-Jobs selbst festlegen?
ÄlterDarf der Arbeitgeber die Handhabung von Teilzeit-Jobs selbst festlegen? Dies ist die Begründung des AG: Bewilligungsvoraussetzungen a) nicht privilegierten Teilzeitwünsche (dies sind Teilzei