Elternzeit wurde einfach abgelehnt - was tun?
Hallo,
wir haben folgende Frage, eine Mitarbeiterin hat am 10.4. ihr Kind bekommen und am 28.4. Elternzeit eingereicht. Das Schreiben ist am 3.5. im Betrieb eingegangen. Nun sagt der Arbeitgeber, dass die Mitarbeiterin ihren Anspruch auf Elternzeit nicht rechtzeitig eingereicht hat, da gem. BErzGG die Mitarbeiterin verpflichtet ist, 8 bzw. 6 Wochen vor gewünschtem Antritt der Elternzeit, dem Arbeitgeber Bescheid zu sagen. Das hat sie aber zu spät gemacht. Es steht aber nichts davon im Gesetz, wenn so ein Fall eintritt. Wie soll sich unsere Kollegin den nun verhalten? Geht das einfach so? Muss sie jetzt zur Arbeit kommen nach der Schutzfrist?
Für Antwort bedanken wir uns im vorraus.
Gruß Monk
Community-Antworten (8)
16.05.2006 um 17:20 Uhr
Nein muss sie nicht,ich habe hier etwas gutes gefunden,solltest du lesen,löst dein Problem:
http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=31
16.05.2006 um 19:43 Uhr
@DocPille Ich gehe davon aus, dass der AG recht hat. Stichwort § 15 Abs. 7...und aus Deinem link konnte ich keinerlei Problemlösung entdecken, eher eine Problembestätigung!
16.05.2006 um 21:29 Uhr
@Kölner
Nach dem Mutterschutz besteht auch noch die Möglichkeit die Elternzeit zu beantragen.
Bitte lesen..........
Google ist auch sehr interessant
16.05.2006 um 21:37 Uhr
@DocPille Zeig es mir...ich scheine zu blöd zu sein!
17.05.2006 um 01:01 Uhr
Dann wird die ANin wohl bis zum 28.06. arbeiten müssen und kann erst ab dem 29.06. in Erziehungsurlaub gehen (grob gerechnet).
Wenn's der Arbeitgeber so haben will...
17.05.2006 um 01:10 Uhr
Mein Reden...
17.05.2006 um 01:36 Uhr
Wohl eher beredtes Schweigen...
17.05.2006 um 09:11 Uhr
Es tritt doch hier die Frage auf,warum sie dies so spät beantragt hat.Wenn es gründe sind die die Frau nicht zu vertreten hat greift §16(2) BErzGG
Ansonsten Haben Herr Kölner und Herr RamsesII Recht
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