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Elternzeit wurde einfach abgelehnt - was tun?

M
Monk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben folgende Frage, eine Mitarbeiterin hat am 10.4. ihr Kind bekommen und am 28.4. Elternzeit eingereicht. Das Schreiben ist am 3.5. im Betrieb eingegangen. Nun sagt der Arbeitgeber, dass die Mitarbeiterin ihren Anspruch auf Elternzeit nicht rechtzeitig eingereicht hat, da gem. BErzGG die Mitarbeiterin verpflichtet ist, 8 bzw. 6 Wochen vor gewünschtem Antritt der Elternzeit, dem Arbeitgeber Bescheid zu sagen. Das hat sie aber zu spät gemacht. Es steht aber nichts davon im Gesetz, wenn so ein Fall eintritt. Wie soll sich unsere Kollegin den nun verhalten? Geht das einfach so? Muss sie jetzt zur Arbeit kommen nach der Schutzfrist?

Für Antwort bedanken wir uns im vorraus.

Gruß Monk

2.53108

Community-Antworten (8)

D
DocPille

16.05.2006 um 17:20 Uhr

Nein muss sie nicht,ich habe hier etwas gutes gefunden,solltest du lesen,löst dein Problem:

http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=31

K
Kölner

16.05.2006 um 19:43 Uhr

@DocPille Ich gehe davon aus, dass der AG recht hat. Stichwort § 15 Abs. 7...und aus Deinem link konnte ich keinerlei Problemlösung entdecken, eher eine Problembestätigung!

D
DocPille

16.05.2006 um 21:29 Uhr

@Kölner

Nach dem Mutterschutz besteht auch noch die Möglichkeit die Elternzeit zu beantragen.

Bitte lesen..........

Google ist auch sehr interessant

K
Kölner

16.05.2006 um 21:37 Uhr

@DocPille Zeig es mir...ich scheine zu blöd zu sein!

RI
Ramses II

17.05.2006 um 01:01 Uhr

Dann wird die ANin wohl bis zum 28.06. arbeiten müssen und kann erst ab dem 29.06. in Erziehungsurlaub gehen (grob gerechnet).

Wenn's der Arbeitgeber so haben will...

K
Kölner

17.05.2006 um 01:10 Uhr

Mein Reden...

RI
Ramses II

17.05.2006 um 01:36 Uhr

Wohl eher beredtes Schweigen...

D
DocPille

17.05.2006 um 09:11 Uhr

Es tritt doch hier die Frage auf,warum sie dies so spät beantragt hat.Wenn es gründe sind die die Frau nicht zu vertreten hat greift §16(2) BErzGG

Ansonsten Haben Herr Kölner und Herr RamsesII Recht

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