Hallo,

wir haben folgende Frage, eine Mitarbeiterin hat am 10.4. ihr Kind bekommen und am 28.4. Elternzeit eingereicht. Das Schreiben ist am 3.5. im Betrieb eingegangen. Nun sagt der Arbeitgeber, dass die Mitarbeiterin ihren Anspruch auf Elternzeit nicht rechtzeitig eingereicht hat, da gem. BErzGG die Mitarbeiterin verpflichtet ist, 8 bzw. 6 Wochen vor gewünschtem Antritt der Elternzeit, dem Arbeitgeber Bescheid zu sagen. Das hat sie aber zu spät gemacht. Es steht aber nichts davon im Gesetz, wenn so ein Fall eintritt. Wie soll sich unsere Kollegin den nun verhalten? Geht das einfach so? Muss sie jetzt zur Arbeit kommen nach der Schutzfrist?

Für Antwort bedanken wir uns im vorraus.

Gruß
Monk