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Gehaltserhöhung rückgängig machen?

T
tomo
Jan 2018 bearbeitet

ein Kollegin hat gestern eine Gahaltserhöhung schriftlich (Unterschrieben von der Geschäftsführung)erhalten. Heute kommt die Geschäftsleitung auf sie zu und meint sie hätten sich im Bertrag vertan. Es sollten nur 50 Euro brutto und nicht 300 Euro Erhöhung sein. Und gibt zu verstehen das sie die Erhöhung zurücknehmen Das Gehalt mit der 300 Erhöhung ist jedoch gerechtfertigt für die Leistung die erbracht wird. Was kann die Mitarbeiterin tun?

5.95901

Community-Antworten (1)

K
Konrad

29.02.2008 um 09:10 Uhr

Besteht ein Tarifvertrag ? Nein ? Ist das neue um 300 Euro erhöhte Gehalt im Vergleich zu anderen Kollegen vergleichbar und gerecht fertigt und kein anfechtbarer Irrtum ? Ja ? Dann ist das schriftliche Angebot nach BGB § 611 für GL verbindlich und kann rechtlich nicht einseitig rückgängig gemacht werden. Die Kollegin kann auf die Zusagen bestehen und der BR kann sie dabei unterstützen siehe Aufgaben des BR § 80 BetrVG (Einhaltung von Gesetzen) .

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