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Betriebliche Übung; Anfang des Jahres eine Gehaltserhöhung ohne Arbeitsverträge dementsprechend zu ändern - einfach wieder rückgängig machen?

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Tankmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle Wissenden Wir haben Anfang des Jahres eine Gehaltserhöhung bekommen. Allerdings ohne unsere Arbeitsverträge dementsprechend zu ändern bzw einen Anhang dazu herauszugeben. Einzig auf unseren Lohnabrechnungen ist das neue Gehalt vermerkt. Nun möchte der Arbeitgeber das wieder rückgängig machen, weil er es sich angeblich aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr leisten kann. Ich sehe das so, dass es eine betriebliche Übung ist und er nicht einfach so wieder davon abgehen kann. Liege ich richtig und müsste sich das jeder einzelne Mitarbeiter einklagen?

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Community-Antworten (6)

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Chef

13.07.2008 um 21:15 Uhr

Hi,

meine erfahrung ist das weder Gewerkschaft noch der BR einem in wirklich wichtigen Angelegenheiten helfen können. Da hilft nur selber klagen.

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Tankmann

13.07.2008 um 21:29 Uhr

@Chef Den schwarzen Peter gebe ich an dich zurück, meine Frage ist damit auch nicht beantwortet. Du konntest mir damit nicht helfen....... :-(

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hexelein

13.07.2008 um 21:58 Uhr

Lohn ist Sache des Tarifrechts oder wenn dies nicht greift, Individualrecht. Also hat Chef mit seiner Aussage dass jeder einzeln Klagen muss aus meiner Sicht recht. Den Rest seiner Aussage kann man vergessen.

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Tankmann

13.07.2008 um 22:06 Uhr

@Hexelein Das mit dem Klagen habe ich mir ja schon ziemlich selbst beantwortet. Soweit also klar! Interessant ist für mich, ob das unter den Begriff "betriebliche Übung" fällt und der Arbeitgeber das einfach so ändern kann. Es wurde nichts unterschrieben wo stand "unter Vorbehalt". Wenn man eventuell gar keine Chance hat, mit einer Klage durchzukommen, kann man es dann auch bleiben lassen.

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pirat

13.07.2008 um 22:24 Uhr

@Tankmann, bei einer betriebliche Übung ist die Regelmäßigkeit Voraussetzung, wobei eine solche bereits bei zweimaliger Gewährung gegeben sein kann.... die Chancen einer Individualklage, kann dir bestimmt ein RA erläutern...

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Peanuts

14.07.2008 um 10:31 Uhr

"Einzig auf unseren Lohnabrechnungen ist das neue Gehalt vermerkt. "

Wenn die Lohn- oder Gehaltserhöhung seit Jahresanfang jeden Monat in unveränderter Höhe und vorbehaltlos gezahlt wurde, muss der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, wenn er das Gehalt jetzt wieder kürzen will.

Von einer betrieblichen Übung ist auszugehen!

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