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Attest am ersten Krankheitstag

N
Null00
Sep 2019 bearbeitet

Ich muss am ersten Krankheitstag ein Attest einreichen. Frage: Wenn ich während der Spätschicht (z.B. 19:00 Uhr) Kopfschmerz bekomme und ein Arzt brauche, was mache ich dann?

509010

Community-Antworten (10)

K
krambambuli

24.09.2019 um 09:30 Uhr

Dann bittest du den Arzt, dir ein Attest auszustellen.

N
Null00

24.09.2019 um 10:27 Uhr

Der Arzt ist um dieser Uhrzeit nicht erreichbar...

B
blondy

24.09.2019 um 10:31 Uhr

Das ist kein Problem, dann gehst du am nächsten Morgen zum Arzt und lässt dir eine AU rückwirkend geben. Der Arzt ist verpflichtet, dir bis zu 3 Tage rückwirkend eine AU auszustellen. Glg.

M
Moreno

24.09.2019 um 10:36 Uhr

Wenn Du während der Arbeit nach Hause musst, wegen Kopfschmerzen, brauchst Du kein Attest. Dieser Tag gilt wie gearbeitet. ErfK, Reinhard, § 3 EFZG Rn 34 zur Fristberechnung: "Wird der AN im Laufe des Arbeitstags arbeitsunfähig, so beginnt der Anspruchszeitraum nach diesem Gesetz mit dem nächsten Tag. Für den Tag mit tw. Arbeitsleistung hat der AN seinen regulären Anspruch aus § 611 BGB (BAG v. 4.5.1971 AP LohnFG § 1 Nr. 3)."

N
nicoline

24.09.2019 um 11:18 Uhr

Null00 Braucht man, wenn man mal Kopfschmerzen hat, sofort einen Arzt? Bist du Migräne Patient/in?

C
celestro

24.09.2019 um 11:42 Uhr

"Der Arzt ist verpflichtet, dir bis zu 3 Tage rückwirkend eine AU auszustellen."

Quelle?

Denn soweit ich das kenne, darf der Arzt IM AUSNAHMEFALL bis zu 2 Tage rückwirkend ...

M
Moreno

24.09.2019 um 11:53 Uhr

Celestro seid März 2016 ;-) aber es gibt natürlich keine Verpflichtung für den Arzt eine AU rückwirkend auszustellen.

B
blondy

24.09.2019 um 12:04 Uhr

Rückdatierung ist möglich Es kann manchmal notwendig sein, auch für die Zeit vor dem Arztbesuch die Krankheit zu dokumentieren. Das ist in engen Grenzen erlaubt, § 5 Abs. 3 AU-RL: Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten Inanspruchnahme des Arztes liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig. Die Frist für die Rückdatierung wurde von zwei auf drei Tage verlängert. Die neue Fassung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie trat am 06.03.2016 in Kraft.

B
BRHamburg

24.09.2019 um 13:19 Uhr

@ blondy Es gibt die Möglichkeit eine AU bis zu 3 Tagen rückzudatieren. Eine PFLICHT DES ARZTES wie du in deinem ersten Beitrag behauptest das zu machen, sehe ich aber nicht.

E
EDDFBR

25.09.2019 um 18:29 Uhr

Moin,

wichtig ist auch noch folgendes: Sollte die Erkrankung am nächsten Tag noch bestehen, so muss der AG UNVERZÜGLICH (im rechtlichen Sinne: Ohne schuldhaftes Verzögern) informiert werden. In der Praxis bedeutet das "vor dem geplanten Arbeitsbeginn". Also nicht erst zum Arzt, und danach erst den AG informieren. Die AU muss dagegen erst im Laufe des Tages vorgelegt werden.

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