Elternzeit und Einspruchsfristen
Liebe KollegInnen,
ein Kollege ist gerade in Elternzeit und will in dieser ca. 20 Stunden in unserem Unternehmen arbeiten. Der AG hat aber schriftlich aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Der Kollege will nun vor Gericht. Hat er irgendwelche Fristen zu beachten?
Gruß
Community-Antworten (3)
28.02.2008 um 11:54 Uhr
@Kathi Entschuldige meine Unwissenheit: Was genau will der Kollege denn beklagen?
28.02.2008 um 11:57 Uhr
Es gibt da keine zu beachtende Klagefrist, aber es ist sinnvoll, das zügig zu machen, da sich der Prozess lange hinziehen kann und die Teilzeit erst mit rechtskräftigem Urteil durchgesetzt wird.
Im Vorfeld der Klage sollte der Kollege abchecken, ob er die Formalien für die Beantragung eingehalten hat: schriftlicher Antrag 7 Wochen vor gewünschtem Beginn der Teilzeit, Antrag enthät Umfang und konkrete Verteilung der Arbeitszeit (§ 15 Abs. 5 bis 7 BEEG).
28.02.2008 um 12:03 Uhr
Hallo Kölner,
der Kollege will arbeiten uns sieht die betrieblichen Gründe nicht.
Gruß
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