Erstellt am 28.02.2008 um 10:54 Uhr von Kölner
@Kathi
Entschuldige meine Unwissenheit:
Was genau will der Kollege denn beklagen?
Erstellt am 28.02.2008 um 10:57 Uhr von Efaienaerbeer
Es gibt da keine zu beachtende Klagefrist, aber es ist sinnvoll, das zügig zu machen, da sich der Prozess lange hinziehen kann und die Teilzeit erst mit rechtskräftigem Urteil durchgesetzt wird.
Im Vorfeld der Klage sollte der Kollege abchecken, ob er die Formalien für die Beantragung eingehalten hat: schriftlicher Antrag 7 Wochen vor gewünschtem Beginn der Teilzeit, Antrag enthät Umfang und konkrete Verteilung der Arbeitszeit (§ 15 Abs. 5 bis 7 BEEG).
Erstellt am 28.02.2008 um 11:03 Uhr von Kathi
Hallo Kölner,
der Kollege will arbeiten uns sieht die betrieblichen Gründe nicht.
Gruß