Arbeitszeiterhöhung
Guten Tag, bei einer Betriebsratssitzung stellte sich die Frage, ob ein Mitarbeiter mit einer Arbeitszeit lt. Tarif von 38,50 Std. pro Woche auf eine Arbeitszeit von 45 Std. pro Woche (mit Bezahlung) erhöhen kann -für eine gewisse Zeit-. Arbeitgeber würde das befürworten, wenn es rechtlich möglich ist. Bitte um kurze Anwort.
Community-Antworten (1)
28.02.2008 um 11:26 Uhr
So etwas nennt man: Anordnung von Überstunden. Da muss der Betriebsrat zustimmen. Das würde ich als Betriebsrat aber nicht in der Form zun, dass ich der Erhöhung im Arbeitsvertrag zustimme. So etwas muss ganz klar immer eine begründete Ausnahme sein.
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