Finanzielle Leistungen nach der 76. Krankheitswoche
Hallo BR-Mitglieder,
habe eine Frage zu folgenden Fall : Kraftfahrer schwere beidseitige Hüftgelenkarthrose (80% Schwerbehindert) ist schon seit 70 Wochen Krankgeschrieben, entscheidet sich jetzt zur O.P. beider Hüften und fällt dadurch nochmals ca 1 Jahr aus. Wird aber danach wieder in seinem Beruf arbeiten können.
Welche finanziellen Leistungen bekommt er nach der 76. Woche (bis dahin zahlt ja die Krankenkasse) und wo kann man etwas darüber nachlesen?
Danke unsuwe
Community-Antworten (1)
28.02.2008 um 11:50 Uhr
Hallo unsuwe,
die Krankenkasse wird ihn irgendwann "aussteuern". Er sollte dann sofort beim Arbeitsamt Arbeitslosengeld beantragen, was er unter der Voraussetzung des § 125 SGB III bekommt (Bescheid der Krankenkasse mitnehmen). Gleichzeitig wird er in der Regel aufgefordert werden, Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Die gibt es auch in vorrübergehenden Fällen (Rente auf Zeit). Das Arbeitslosengeld deckt dann den Zeitraum bis zur Bewilligung der EM-Rente ab. Sollte sich rausstellen, dass die Voraussetzungen des § 125 SGB III nicht vorliegen, z.B. dass die Arbeitsunfähigkeit weniger als 6 Monate dauert, dann bleibt nur der Gang zum Sozialamt. Die Arbeitsagentur verrechnet dann das in Vorleistung gezahlte Arbeitslosengeld mit dem Sozialgeld.
Er kann sich über all dies beim Rentenberater der BfA kostenlos schlau machen.
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