PLB für Schwerbehinderte? Ja oder Nein
Guten Tag,
zur Zeit liegt dem BR, die PLB (Persönliches Leistungsbezogenes Gehalt) vor, zu Absegnung. Meine Frage wäre wie verhält sich das ganze mit den Schwerbehinderten? Wegen Belastbarkeit? Zuverlässigkeit? Das sind so Punkte in der PLB, das gibt mir zu Denken.
Community-Antworten (1)
28.02.2008 um 12:54 Uhr
zur Absegnung?
Über § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG habt ihr die volle Mitbestimmung! Wenn ihr also für Schwerbehinderte die Zielvorgaben herabsetzen wollt, dann fodert das als Passage der Betriebsvereinbarung ein. Ohne Eure Unterschrift kann der Arbeitgeber das leistungsbezogene Gehalt nicht einführen, also gebt ihr ihm nur die Unterschrift, wenn es aus Eurer Sicht fair und mit erreichbaren, klaren Zielvorgaben ausgestaltet ist.
Verwandte Themen
WIe viele Stimmen hat jedes Betriebsratsmitglied bei der Wahl derFreistellungen?
ÄlterWIe viele Stimmen hat jedes Betriebsratsmitglied bei der Wahl der Freistellungen wenn es 9 Betriebsratsmitglieder, und einen Anspruch auf 3 Vollzeitfreistellungen, und nur 1 Listenvorschlag g
4 Schwerbehinderte im Betrieb, 1 in Altersteilzeit - Schwerbehindertenvertretung einrichten?
ÄlterKönnen wir eine Schwerbehindertenvertretung einrichten, wenn "nur" 4 Schwerbehinderte aktiv im Betrieb arbeiten und die 5. Schwerbehinderte sich schon in der Ruhezeit der Altersteilzeit befindet oder
Wahl einer Schwerbehindertenvertretung
ÄlterHallo, in unserem Betrieb arbeiten 10 Schwerbehinderte. Dies würde ja die Wahl einer SBV begründen. Jedoch sind 6 davon in befristetem Arbeitsverhältnis und das Gesetz besagt: ...ständig mehr als 5 S
Schwerbehinderte
ÄlterHallo! Im unserem Betrieb arbeiten 45 Leiharbeiter von 4 verschiedenen Leiharbeirsfirmen.Ich bin der SBV und will natürlich wissen ob in diesen Leiharbeitsfirmen Schwerbehinderte arbeiten ,bekomme a
Teilnahme Sbv an bewerbungsgesprächen
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Bewerbungsverfahren: Wenn sich auf eine Stelle sowohl schwerbehinderte als auch nicht schwerbehinderte Bewerberinnen bewerben darf bzw. muss die Schwerbehindert