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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Essenspausen bei Diabetes/Schwerbehinderte Arbeitsleistung - müssen Schwerbehinderte ärztliche Atteste vorweisen, welche Art Arbeiten sie noch leisten können?

W
waltraud12
Nov 2016 bearbeitet

Gibt es eine besondere Regelung hinsichtlich Essens-/Arbeitspausen bei Diabetikern?

Müssen Schwerbehinderte ärztliche Atteste vorweisen, die dokumentieren, welche Art Arbeiten sie noch leisten können?

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Community-Antworten (2)

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pit47

14.07.2006 um 09:45 Uhr

Hallo waltraud12, zu Frage 1: Dem Diabetiker ist Gelegenheit zu geben, seine Pausen so einzurichten, daß er seine Medikamente optimal einnehmen oder spritzen kann.

zu Frage 2: Siehe im § 81 SGB IX nach.

G
gabriel

06.09.2006 um 22:17 Uhr

Hallo Waltraud 2 zu1)Medikamentenpflichtigeninsbesondere Insulinpflichtigen Diabetikern ist die Möglichkeit zu gewähren nötige Pausenzeiten die im Zusammenhang mit der Insulingabe und der folgenden Nahrungsaufnahme stehen einzuhalten.Hier steht die Prävention im Vordergrund §84 SGB IX

zu2)Schwerbehinderte können- müssen aber kein Attest vorlegen solange sie alle Aufgaben und Anforderungen ihres Arbeitsvertrages ohne Einschränkungen erfüllen.Können diese Anforderungen aber nicht mehr erfüllt werden ist ein Attest erforderlich um im Rahmen der Prävention und Fürsorgepflicht handeln zu können §81 und 84 SGBIX( Die Schwerbehindertenvertretung sollte aber möglichst im Vorfeld über vorliegende physische oder psychische Beeinträchtigungen der Schwerbehinderten Menschen informiert sein- siehe Vertrauensverhältnis)

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