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Einheitliches Arbeitszeitkonto für Arbeiter und Angestellte - aber wie?

V
Versucher
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Wir vom BR und die GL verhandeln über eine BV zur Einführung eines Arbeitszeitkontos. Es gibt bei uns gewerbliche Mitarbeiter mit Stundenlohn, aber auch Angestellte, in deren Arbeitsverträgen die Abgeltung aller Überstunden mit dem Gehalt fixiert ist. Bei der Einführung eines Zeitkontos hätten also die Kollegen mit den "all-inclusiv-Verträgen" einen Vorteil. Wer hat Erfahrungen bei der Ausarbeitung einer solchen Betriebsvereinbarung? Was ist zu beachten?

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Community-Antworten (2)

A
Andreas_5

27.02.2008 um 15:51 Uhr

Hallo,

glaubst Du wirklich das die "all-inclusiv-Verträgen" wirklich besser gestellt sind wenn sie im monat sagen wir mal 20 Ü-Stunden mehr machen muessen und diese sollen dann schon mit ihrem normalen gehalt mit abgegolten sein?

V
Versucher

27.02.2008 um 16:02 Uhr

Hallo Andreas_5,

es ist so, dass die "all-inclusiv-Kollegen" schon ein sehr fürstliches Gehalt bekommen, und die wenigen Überstunden sind dadurch schon mehr als bezahlt. Wenn sie aber jetzt, wie alle anderen auch, ein Zeitkonto bekommen, könnten sie die Überstunden auch abbummeln, bei vollem Gehalt. Verstehste?

Liebe Grüße vom Versucher

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