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Urlaubsplanung bereits im Vorjahr?

T
träne
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, wollte fragen ob es dem BR erlaubt ist, mit dem AG eine vereinbarung zu treffen, welche von den mitarbeitern verlangt, ihre urlaubszeiten für das nächste jahr schon im oktober des vorjahres fest zu planen. der MA ist dann fest gebunden und absolut unflexibel. klar ist mir natürlich, dass eine gewisse planung nötig ist. wäre schön wenn jemand rat weiss.

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Community-Antworten (8)

S
Sternburg

27.02.2008 um 12:04 Uhr

Ja, der BR kann über Grundsätze der Urlaubsplanung eine BV mit dem AG abschliessen (§ 87 Abs. 1 BetrVG), die dann für alle Arbeitnehmer des Betriebes bindend ist.

Dass der Mitarbeiter dann fest gebunden ist, kann nicht vereinbart werden - einvernehmliche Änderungen sind möglich (Anwendung des § 7 Abs. 1 BUrlG)

K
Kölner

27.02.2008 um 12:08 Uhr

@Sternburg Kann der BR (rechtlich sicher) eine BV mit kompletter Urlaubsverplanung des AN abschließen?

S
Sternburg

27.02.2008 um 12:10 Uhr

@Kölner: Sorry, habe meinen Beitrag noch geändert, während Du schriebst ;-)

...und noch eine Ergänzung: Im Posting des Fragestellers steht nichts von kompletter Verplanung ;-)

J
joclever

27.02.2008 um 12:17 Uhr

Wir haben im 2007 eine BV zur Urlaubsplanung geschlossen. Darin ist verankert, dass alle Kollegen Ihren Jahresurlaub (mind. 20 Tage) planen sollen und gleichzeitig die Vertretung dazu verplant wird. Diese Planung soll bei uns jeweils bis zum 15. Dezember des Jahres für das nächste Jahr abgeschlossen sein. Eine Flexibilität ist dennoch für die Mitarbeiter gegeben. Klar ist aber auch, dass die Planung eingehalten werden sollte (Ausnahmen gibt es immer - Krankheit etc.)

W
wölfchen

27.02.2008 um 14:38 Uhr

@kölner, warum soll eine solche BV eigentlich nicht möglich sein? In stationären Pflegeeinrichtungen z.B., wo einerseits die Pflege abgesichert sein muss, andererseits auch die Wünsche der MA Berücksichtigung finden sollen und zudem noch eingehalten werden soll, dass der Urlaub im Urlaubsjahr vom 1. Januar bis 31.Dezember genommen wird, lässt es sich nicht anders machen, als dass der komplette Grundurlaub (immerhin bei uns bei den meisten MA 6 Wochen) geplant werden muss. Man vermeidet dadurch, dass a) Urlaub mit in das nächste Jahr verschleppt wird und b) dass zum Jahresende oder zu Beginn des neuen Jahres Personalengpässe entstehen, weil auf einmal alle feststellen, dass sie noch 2 Wochen Urlaub übrig haben und den kurz vor dem Verfallsdatum noch nehmen müssten. Und: wozu muss man denn Urlaub aufsparen? Ist ein alter Zopf und nicht aus den Gehirnen rauszubekommen. Es könnte ja mal was besonderes sein . . . Schaut man jedoch nach, wie oft bei 200 MA so was in 20 Jahren schon mal passiert ist - nämlich höchst selten, dann lässt sich das aufsparen von Urlaub nicht rechtfertigen. Zumal es immer noch die oben erwähnte Möglichkeit der Abänderung in beiderseitigem Einvernehmen gibt. Und im alleräußersten Notfall gibt es ja zum mindesten noch die Freistellungsgründe nach TV oder BGB . . .

K
Kölner

27.02.2008 um 15:08 Uhr

@wölfchen Und wenn ich als AN meinen Urlaub nicht komplett verplanen lassen will? Muss ich mich dann an eine solche BV halten? Mit Zwang?

T
träne

27.02.2008 um 15:56 Uhr

hallo zusammen,

vielen dank für eure meinungen. aber nochmal, mir ist klar das eine planung bestehen muß. möchte aber auch die möglichkeit haben, bei schönem wetter z.b. einfach mal ein paar tage urlaub zu nehmen. es geht nicht ums urlaub aufsparen für evtl. notfälle. wenn ich aber gerade mal zwei tage zur freien verfügung habe dann fühle ich mich schon gegängelt. gruss träne

W
wölfchen

27.02.2008 um 20:53 Uhr

@träne, da musst Du aber in einer tollen Branche arbeiten, wenn Du einfach bei schönem Wetter mal sagen kannst, dass Du Urlaub nehmen möchtest. In den Betrieben, die in meinem Umfeld sind, kann das niemand, da ist jede Arbeitskraft geplant und teilweise enormer Termindruck. Wenn das bei Dir anders ist, dann herzlichen Glückwunsch . . . @kölner BV sind, wenn mich nicht alles täuscht, für beide Seiten bindend. Der Arbeitgeber und der BR können großzügig drüber hinwegsehen, wenn sich jemand partout quer stellt, jedoch muss derjenige dann in Kauf nehmen, dass a)entweder sein Urlaub verfällt, weil er aus betrieblichen Gründen hätte genommen werden können, nur nicht zum Wunschzeitraum, also kein Grund, ihn mit ins neue Jahr nehmen zu dürfen, oder b)er nimmt ihn gegen Jahresende zu einem Zeitpunkt, wo er ihn eigentlich gar nicht haben wollte. Allerdings soll es auch Arbeitgeber geben (selbst tatsächlich erlebt), die in begründeten Fällen auf eine vollständige Verplanung verzichtet haben (Kollegin wollte in ihr neues Haus einziehen, wusste nur noch nicht den konkreten Termin). Ich bin ja auch ein Verfechter der weitgehenden persönlichen Entfaltung, aber wenn die betrieblichen Interessen derart drunter leiden, dass der eigene Arbeitsplatz gefährdet ist, dann hört für mich die Entfaltung auf. Dann erwarte sogar ich als BR Einsicht in die Notwendigkeit. Wenn z.B. in einer Pflegeeinrichtung keine kontinuierliche Pflege der Bewohner gewährleistet werden kann, weil die MA zu viel Entfaltung pflegen, dann ergibt das in der Endkosequenz eine Negativpropaganda und kann zu Unterbelegung und somit zum Arbeitsstellenabbau führen. Und da habe ich als BR das Allgemeinwohl mehr im Blick, als das persönliche Gefühl, gegängelt zu sein. :-))

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