@träne,
da musst Du aber in einer tollen Branche arbeiten, wenn Du einfach bei schönem Wetter mal sagen kannst, dass Du Urlaub nehmen möchtest. In den Betrieben, die in meinem Umfeld sind, kann das niemand, da ist jede Arbeitskraft geplant und teilweise enormer Termindruck. Wenn das bei Dir anders ist, dann herzlichen Glückwunsch . . .
@kölner
BV sind, wenn mich nicht alles täuscht, für beide Seiten bindend. Der Arbeitgeber und der BR können großzügig drüber hinwegsehen, wenn sich jemand partout quer stellt, jedoch muss derjenige dann in Kauf nehmen, dass a)entweder sein Urlaub verfällt, weil er aus betrieblichen Gründen hätte genommen werden können, nur nicht zum Wunschzeitraum, also kein Grund, ihn mit ins neue Jahr nehmen zu dürfen, oder b)er nimmt ihn gegen Jahresende zu einem Zeitpunkt, wo er ihn eigentlich gar nicht haben wollte. Allerdings soll es auch Arbeitgeber geben (selbst tatsächlich erlebt), die in begründeten Fällen auf eine vollständige Verplanung verzichtet haben (Kollegin wollte in ihr neues Haus einziehen, wusste nur noch nicht den konkreten Termin).
Ich bin ja auch ein Verfechter der weitgehenden persönlichen Entfaltung, aber wenn die betrieblichen Interessen derart drunter leiden, dass der eigene Arbeitsplatz gefährdet ist, dann hört für mich die Entfaltung auf. Dann erwarte sogar ich als BR Einsicht in die Notwendigkeit. Wenn z.B. in einer Pflegeeinrichtung keine kontinuierliche Pflege der Bewohner gewährleistet werden kann, weil die MA zu viel Entfaltung pflegen, dann ergibt das in der Endkosequenz eine Negativpropaganda und kann zu Unterbelegung und somit zum Arbeitsstellenabbau führen. Und da habe ich als BR das Allgemeinwohl mehr im Blick, als das persönliche Gefühl, gegängelt zu sein. :-))