Regelung zur Mittagspause (Pausenzeit, die länger als 0,5 Std. dauert) - evtl. in einer BV regeln?
In unserer Firma haben sich Kollegen beschwert, dass Mitarbeiter, die ihre Pause in der Kantine außerhalb der Firma verbringen, nicht immer am Zeiterfassungsgerät ausstempeln. Nun ist Missstimmung entstanden, weil natürlich die Kollegen, die zum Essen raus gehen, der Meinung sind, dass dann auch alle anderen Kollegen, die in ihrer Mittagspause in der Kaffeeküche sitzen ihre Pausenzeit am Terminal erfassen müssten. Die 0,5 Std. Pausenzeit wird generell nach 6 Std. Anwesenheit abgezogen. Hier geht es aber um die Pausenzeit, die länger als 0,5 Std. dauert. (Es handelt sich hier ausschließlich um Mitarbeiter in der Gleitzeit) Mich würde interessieren, wie es in anderen Firmen üblich oder geregelt ist. Wir als Betriebsrat sind schon bestrebt, dass gleiches Recht/Pflicht für alle gelten soll. Nur fragen wir uns hier, ob wir dieses Thema so groß an die Glocke hängen sollten und evtl. dies in einer Betriebsvereinbarung regeln sollten. Für jeden Hinweis dankbar :-)
Community-Antworten (1)
27.02.2008 um 21:33 Uhr
Hier sollte der BR sich tunlichst raushalten und dem AG seine Arbeit selber machen lassen.
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