hallo,
in unserem betrieb soll das Arbeitszeitmodell umgestellt werden. Da undere Firma (AG) letztes Jahr umstrukturiert wurde (Vier der AG untergeordneten GmbH´s wurden zu einer Gmbh zusammengelegt. Da jede GmbH eigene Arbeitszeitmodelle hatte soll nun eine einzige für die neue GmbH geschaffen werden. Im Moment "regiert" ein Betriebsrat der noch von einer der "alten" GmbH´s stammt. Neuwahlen sind bereits geplant.)
Nun bekamen wir die Mitteilung, dass binnen einer einmonatigen Frist, unsere bisherige Regelung (flexible Arbeitszeit, ab der ersten Stunde wird die Arbeitszeit gutgeschrieben) geändert wird in eine bestimmte Anzahl von Überstunden (das meiste was gesetzlich möglich ist) die dann mit dem Gehalt (das nicht geändert wird!) abgegolten sein müssen. Das "Abfeiern" der bisher aufgelaufenen Stunden soll binnen dieser Monatsfrist erfolgen, danach verfallen die Stunden. Leider ist diese Regelung nicht in unseren Arbeitsverträgen enthalten, sie wurde mündlich vereinbart und auch schon Jahre praktiziert.
Wie können wir uns dagegen wehren? Der bisherige Betriebsrat vertritt nicht unsere Interessen, da er ja aus einer der anderen GmbH´s hervorgegangen ist und der neue Betriebsrat ist noch nicht gewählt.


Schonmal vielen Dank für Antworten
linda_s