Arbbeitszeitmodell soll umgestellt werden - Verschlechterung für AN wie wehren?
hallo, in unserem betrieb soll das Arbeitszeitmodell umgestellt werden. Da undere Firma (AG) letztes Jahr umstrukturiert wurde (Vier der AG untergeordneten GmbH´s wurden zu einer Gmbh zusammengelegt. Da jede GmbH eigene Arbeitszeitmodelle hatte soll nun eine einzige für die neue GmbH geschaffen werden. Im Moment "regiert" ein Betriebsrat der noch von einer der "alten" GmbH´s stammt. Neuwahlen sind bereits geplant.) Nun bekamen wir die Mitteilung, dass binnen einer einmonatigen Frist, unsere bisherige Regelung (flexible Arbeitszeit, ab der ersten Stunde wird die Arbeitszeit gutgeschrieben) geändert wird in eine bestimmte Anzahl von Überstunden (das meiste was gesetzlich möglich ist) die dann mit dem Gehalt (das nicht geändert wird!) abgegolten sein müssen. Das "Abfeiern" der bisher aufgelaufenen Stunden soll binnen dieser Monatsfrist erfolgen, danach verfallen die Stunden. Leider ist diese Regelung nicht in unseren Arbeitsverträgen enthalten, sie wurde mündlich vereinbart und auch schon Jahre praktiziert. Wie können wir uns dagegen wehren? Der bisherige Betriebsrat vertritt nicht unsere Interessen, da er ja aus einer der anderen GmbH´s hervorgegangen ist und der neue Betriebsrat ist noch nicht gewählt.
Schonmal vielen Dank für Antworten linda_s
Community-Antworten (3)
25.02.2008 um 01:25 Uhr
Wenn du in der Gewerkschaft bist und es wurde gegen den Manteltarifvertrag oder gegen Punkte die in eurem Vertrag geregelt sind verstoßen, Individualrecht jede einzelne muss klagen sonnst passiert da gar nichts. Ein BR kann nicht mündlich oder auch schriftlich irgendwas regeln die zu Nachteil der Mitarbeiter führt. Besser gesagt, ein BR kann ein Betriebsvereinbarung machen der besser ist als der Manteltarifvertrag her gibt aber nicht schlechter.
25.02.2008 um 13:58 Uhr
Vielen Dank für die Antwort. Hier ist keiner in der Gewerkschaft, eine Betriebsvereinbarung gibt es auch nicht. Wie ich jetzt gehört habe hat der "alte" BR auch noch nicht´s abgesegnet. Sollen wir Mitarbeiter einfach alle Forderungen unserer Geschäftsleitung ignorieren?
26.02.2008 um 10:58 Uhr
HAllo Linda_s,
schau mal ob dir dieser link weiter hilft
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/
Mfg
Andreas_5
Verwandte Themen
Betriebsräte als Arbeitsschutz-Auditoren
Gibt es Betriebsräte mit einem oder mehreren Mitgliedern, die die Befähigung (ISO 19011) haben, Arbeitsschutzmanagementsysteme nach OHSAS 18001:2007 betriebsintern zu auditieren? Der Standard ist f
Arbeitszeiterfassung Taktung
Wertes Forum, unser Arbeitgeber möchte die Zeiterfassung ändern. Der Personalleiter hat (bisher noch nicht offiziell) verlauten lassen, dass in naher Zukunft die Arbeitszeit der angestellten in der V
Verschlechterung einer BV-Ruhegeld auch für Pensionäre?
Eine Verschlechterung der BAV-Anpassung durch Veränderung der BV-Ruhegeldordnung hat sich der AG auf sein Panier geschrieben. Kann diese Verschlechterung auch Vorruheständler und Pensionäre treffen, i
Fortzahlung Schichtzulage - wenn nach 14 Monaten Zweischicht wieder zurück auf Normalarbeit umgestellt wird?
Hallo zusammen, bei uns wurde vorübergehend in einer Abteilung wegen starkem Auftragseingang von Normalarbeit auf Zweischicht umgestellt. Nun nach 14 Monaten wird diese wieder zurück auf Normalarbeit
Neuer Dienstplan
Hallo ! In unserer Firma ,Strassenbahn/Bus, wurde vor kurzem ein neuer Dienstplan erstellt. Natürlich hat auch unser BR zugestimmt.Alle Kollegen sind der Meinung,dass der neue Dienstplan eine eindeuti