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Arbbeitszeitmodell soll umgestellt werden - Verschlechterung für AN wie wehren?

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linda_s
Jan 2018 bearbeitet

hallo, in unserem betrieb soll das Arbeitszeitmodell umgestellt werden. Da undere Firma (AG) letztes Jahr umstrukturiert wurde (Vier der AG untergeordneten GmbH´s wurden zu einer Gmbh zusammengelegt. Da jede GmbH eigene Arbeitszeitmodelle hatte soll nun eine einzige für die neue GmbH geschaffen werden. Im Moment "regiert" ein Betriebsrat der noch von einer der "alten" GmbH´s stammt. Neuwahlen sind bereits geplant.) Nun bekamen wir die Mitteilung, dass binnen einer einmonatigen Frist, unsere bisherige Regelung (flexible Arbeitszeit, ab der ersten Stunde wird die Arbeitszeit gutgeschrieben) geändert wird in eine bestimmte Anzahl von Überstunden (das meiste was gesetzlich möglich ist) die dann mit dem Gehalt (das nicht geändert wird!) abgegolten sein müssen. Das "Abfeiern" der bisher aufgelaufenen Stunden soll binnen dieser Monatsfrist erfolgen, danach verfallen die Stunden. Leider ist diese Regelung nicht in unseren Arbeitsverträgen enthalten, sie wurde mündlich vereinbart und auch schon Jahre praktiziert. Wie können wir uns dagegen wehren? Der bisherige Betriebsrat vertritt nicht unsere Interessen, da er ja aus einer der anderen GmbH´s hervorgegangen ist und der neue Betriebsrat ist noch nicht gewählt.

Schonmal vielen Dank für Antworten linda_s

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Community-Antworten (3)

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meduni

25.02.2008 um 01:25 Uhr

Wenn du in der Gewerkschaft bist und es wurde gegen den Manteltarifvertrag oder gegen Punkte die in eurem Vertrag geregelt sind verstoßen, Individualrecht jede einzelne muss klagen sonnst passiert da gar nichts. Ein BR kann nicht mündlich oder auch schriftlich irgendwas regeln die zu Nachteil der Mitarbeiter führt. Besser gesagt, ein BR kann ein Betriebsvereinbarung machen der besser ist als der Manteltarifvertrag her gibt aber nicht schlechter.

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linda_s

25.02.2008 um 13:58 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Hier ist keiner in der Gewerkschaft, eine Betriebsvereinbarung gibt es auch nicht. Wie ich jetzt gehört habe hat der "alte" BR auch noch nicht´s abgesegnet. Sollen wir Mitarbeiter einfach alle Forderungen unserer Geschäftsleitung ignorieren?

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Andreas_5

26.02.2008 um 10:58 Uhr

HAllo Linda_s,

schau mal ob dir dieser link weiter hilft

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/

Mfg

Andreas_5

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