Erstellt am 22.02.2008 um 16:05 Uhr von Kölner
@Alexandra
Wie ist das denn sonst geregelt worden?
Erstellt am 22.02.2008 um 16:45 Uhr von Alexandra
@Kölner
Bisher durften die Überstunden höchstens tageweise nach Absprache mit der Vorgesetzten genommen werden. Eine Woche nur Überstundenabbau gabs bei mir noch nie, da wir zur wenig Leute sind bei ausreichender Arbeit - und da fällt es sofort auf, wenn jemand nicht da ist.
Erstellt am 22.02.2008 um 16:46 Uhr von Petrus
1. Schließe ich mich Kölner an - was steht den z.B. in einer BV zum Thema überstundenabbau.
2. Solltest Du prüfen, ob nicht dringende BR-Arbeit auf Dich wartet... Könnte zwar sein, dass Dein Chef dann zum Rumpelstielzchen wird, aber wenn das Gremium hinter dem BR-Mitglied steht... ;-) Wir hatten auch schon den Fall, dass Cheffe jemanden zwangsbeurlauben wollte, da angeblich keine Arbeit da war. Das gab dann den Kommentar unserer BRV: "Wenn im Projekt gerade Saure-Gurken-Zeit ist, spricht doch bestimmt nichts dagegen, dass Koll. XY lange liegengebliebene BR-Obliegenheiten erledigt."
Nach 2 Wochen täglichem Abmelden zum Beamten-Dreikampf... ähm... zur BR-Arbeit war das BR-Büro endlich mal wieder ausgemistet, die Unterlagen sortiert, abgelegt oder entsorgt, die Ordner beschriftet und mit Inhaltsverzeichnis versehen...
Die PersAbt hat Cheffe dann beigebogen, dass er keine Möglichkeit hat, dagegen vorzugehen. Und plötzlich kam die Ansage, dass es gut wäre, wenn man die nicht ganz so dringende BR-Arbeit etwas nach hinten verschieben könnte, weil da gerade ein Projekt.... Ein zweites Mal hat er es nicht mehr versucht ;-)
Eigentlich schade, wir hätten gerade noch ein paar Ideen für auszuarbeitende BV...
Erstellt am 22.02.2008 um 17:08 Uhr von Alexandra
Danke für die Antwort. Eine BV gibt es bisher nicht, da wir nur 25 Leute sind. BR-Arbeit gäbe es schon ... ist eine gute Idee. Aber wie sieht es ohne BV eigentlich aus, darf mir der Chef vorschreiben, wann ich meine Überstunden abbauen soll?
Erstellt am 22.02.2008 um 17:33 Uhr von Petrus
@Alex: Mitbestimmungspflichtig nach §87 (1) Nr. 3 BetrVG
Dort steht nicht nur Verlängerung der betriebsüblichen AZ (=angeordnete Überstunden), sondern auch Verkürzung...
Ihr solltet Arbeitszeit, Gleitzeit, Angeordnete Überstunden, Überstundenabbau, ... dringend in einer BV regeln. Du hast dann ja zwei Wochen Zeit dazu, nach Entwürfen zu Googeln, anzupassen auszuarbeiten, mit den BR-Mitgliedern abzustimmen...
Den fertigen Entwurf legt ihr dann dem ArbGeb vor und verhandelt mit ihm seine Änderungswünsche. Lehnt er euer Ansinnen rundheraus ab, steht in §87 (2) BetrVG, wie es weitergeht ;-)