Werden im Krankheitsfall rausgearbeitete Stunden für Brauchtumstage dem Stundenkonto wieder gutgeschrieben?
Werden die rausgearbeiteten Stunden bei Arbeitsunfähigkeit für bereits rausgearbeitete Brücken-. bzw. Brauchtumstage bei Arbeitsunfähigkeit dem Stundenkonto wieder gutgeschrieben? In der betroffenen Firma werden im voraus täglich für Karnevalstage ( Rosenmontag und Altweiber ) einige Minuten mehr gearbeitet, damit diese Tage dann frei genommen werden können. Nun war eine Kollegin aber an diesen Tagen arbeitsunfähig geschrieben ( eine Woche lang ) und möchte die Tage nun ihrem Konto gutgeschrieben haben, da sie die Zeit ja auch bereits vorgearbeitet hat. Der Arbeitgeber argumentierte nur: Das hat es hier noch nie gegeben. Wie verhält sie sich in dieser Situation? Es gibt keine Regelung durch Betriebsvereinbarung dazu.
Community-Antworten (2)
22.02.2008 um 10:19 Uhr
@Loeckepoemmel .....BAG, Urteil vom 04.09.1985; nachzulesen in: Der Betrieb 1986, Seite 177.....
Eigentlich sind diese „Brückentage“ ganz normale Urlaubstage, nur dass der AG (mit dem BR; siehe § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG die zeitliche Lage dieses Urlaubs für alle Arbeitnehmers verbindlich festlegt. Im § 9 BUrlG, steht, dass Krankheitstage des AN, die in seinen (bereits zeitlich festgelegten) ....
22.02.2008 um 11:56 Uhr
Das BAG hat bereits mehrfach festgestellt, dass wenn der Mitarbeiter den Ausgleich von Mehrstunden im Voraus geplant hat und dann krank wird, diese Stunden nicht gut geschrieben bekommt. Der AG befreit den AN den diesem Tag lediglich von der Arbeit... Das ist dann auch der Fall, wenn der AN krank ist.
Ist bei uns auch ständig Thema. Aber leider ist es so. Wir versuchen gerade per BV eine Regelung zu schaffen, dass bei Ausgleich Mehrarbeit diese nicht verfällt, wenn der AN krank wird.
LG dana
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