Urlaubsanspruch bei Schwangeren?
Eine MA von uns ist schwanger und geht Mitte August in den Mutterschutz. Hat sie Anspruch auf Ihren kompletten Jahresurlaub? Oder wird dieser nur anteilig bewilligt?
Community-Antworten (2)
21.02.2008 um 19:44 Uhr
@Roswitha was wäre wenn sie in Januar schon ihren kompletten Jahresurlaub genommen hätte...?
.....Zusätzlich erhalten schwangere Mitarbeiterinnen einen Anspruch auf Urlaubsübertragung. Der vor der Geburt eines Kindes noch nicht genommene Resturlaub kann auf das Jahr übertragen werden, in dem die Mutterschutzfrist endet. Oder, wenn das nicht geht, auch auf das nächste Urlaubsjahr. .....
Am 16.06.02 sind wichtige Neuerungen im Mutterschutzgesetz in Kraft getreten! findest du hier.... http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_04710.html
22.02.2008 um 12:19 Uhr
@Roswitha erst mal abklären ob die zukünftige Mama nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht. Wenn ja: für jeden VOLLEN Monat Elternzeit wird 1/12 des Jahresurlaubs abgezogen d.h. endet der Mutterschutz am 2. eines Monats hat sie für diesen Monat noch vollen Urlaubsanspruch. Wenn nein: sofern die Frau direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeitet (ob Teilzeit oder Vollzeit) ändert sich an ihrem Urlaubsanspruch nichts.
Alles nachzulesen im MuSchG § 17 und im BEEG § 17 (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz)
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