Erstellt am 16.09.2019 um 08:53 Uhr von takkus
Der ArbGeb legt in Dienstplänen fest, wann die Arbeitsleistung zu erbringen ist. Das betrifft auch den Ausgleich vom Mehrarbeit/ Überstunden. Was das anrufen angeht: anrufen kann er ja gerne wenn es seine Zeit erlaubt, aber ob Du das Gespräch annimmst liegt in Deinem Ermessen. Dich an einem freien Tag zum arbeiten verpflichten kann er nicht. Mit der Bekanntgabe des DP hat er sein Weisungsrecht verbraucht und was Du in Deiner Freizeit macht ist einzig und alleine Deine Sache. Kannst aber allerdings auch arbeiten gehen. Jeder wie er es braucht.
Erstellt am 16.09.2019 um 08:55 Uhr von Kratzbürste
Kein Arbeitnehmer muss in der Freizeit mit dem Arbeitgeber telefonieren. Einfach in Zukunft das Gespräch nicht annehmen, wenn im Display die Nummer des Chefs steht.
Ansonsten darf er im Prinzip anordnen, wenn gearbeitet wird. Er muss natürlich eine eventuelle Betriebsvereinbarung beachten und muss "billiges Ermessen" im Blick behalten.
Erstellt am 16.09.2019 um 08:57 Uhr von takkus
In der Freizeit kann er Garnichts anordnen!!