Überstundenausgleich
Hallo,ich bin eben auf das Forum gestossen.Ich bin seit fast einem Jahr im Betriebsrat und auch sehr bemüht.Nun hatte ich 2 Wochen Urlaub und war,wegen ausserordentlichen Problemen 2Mal unterwegs deswegen. Eine Frage sind das ,weil ich Urlaub hatte,Überstunden oder nicht? Ich wäre wirklich dankbar über eine Antwwort. Ich habe wohl gelesen,dass wenn es nicht während der Arbeitszeit ist,keinen Ausgleich gibt. Liebe Grüße Kerstin
Community-Antworten (13)
04.11.2010 um 21:48 Uhr
Habe ich das richtig verstanden: wegen BR im Urlaub aktiv? In dem Fall ist es dein privatvergnügen
04.11.2010 um 22:07 Uhr
@ganther Bitte nicht so Pauschal.
@Kerscht Kannst Du die Gründe näher beschreiben, und warum Du die erledigen musstest und kein anderer?
04.11.2010 um 22:11 Uhr
Hallo rainerw,
eigentlich ist es schon "Privatvergnügen"
ArbG Bonn 6.11.2008 3 Ca 1643/08 Regelmäßig ist einem Betriebsratsmitglied, das während seines Erholungsurlaubs an Betriebsratssitzungen teilnimmt, keine entsprechende Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 3 BetrVG zu gewähren. Der Erholungsurlaub ist regelmäßig kein betriebsbedingter Grund zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit nach § 37 Abs. 3 BetrVG. Ob solche betriebsbedingte Gründe vorliegen, wenn die Lage des Urlaubs vom Arbeitgeber einseitig im Hinblick auf betriebliche Gründe festgesetzt wurde, z.B. aus Anlass von Betriebsferien, Ausgleich von Produktionsengpässen), war nicht zu entscheiden.
04.11.2010 um 22:14 Uhr
Rainer
Deine Fragestellung geht dann aber auch am Problem vorbei
04.11.2010 um 22:19 Uhr
@Ganther Kannst Du mir das auch näher erläutern. Was machst Du wenn Dein AG dich außerordenlich kündigt und dein 1er BR sich im Urlaub befindet; einfach nur schönen Urlaub wünschen?
pfeilenbogens Urteil liest sich zwar gut bezieht sich aber auf Regelmäßig
04.11.2010 um 22:24 Uhr
rainerw
bei einem 1er BR rückt i.d.R. auch das EBRM nach. Denn sonst dürfte dieser ja nie AU/EU werden/haben.
Das dem EBRM ggf, Erfahrung fehlt ist keine grund das Regelmäßig aufzuheben. Aufheben würde es, wenn das BRM aus betriebsbedingten Günden in EU wäre und keine EBRM nachrücken könnte.
Auf keinen Fall zählt sehr motiviert oder der Spezialist oder weil man meint unersetzbar zu sein.
04.11.2010 um 22:31 Uhr
Ich kenne aber mindestens ein BR in dem das einzigste BRM alleine da steht und keinen Vertreter hat. Auch so etwas soll´s geben, leider.
@kersch Bitte gehe hier bis zu Deiner Eingangsfrage zurück und entferne das Häkchen bei den 7 Antworten, dann kannst Du hier drunter weiter antworten und brauchst keinen neuen Thread eröffnen.
04.11.2010 um 22:42 Uhr
Hallo,
also BR-Arbeit kann NIE Überstunden auslösen also NIE Mehrarbeit sein. Weiter kann auch NIE weder ein BR noch AN im Urlaub Überstunden machen.
Sofern ein BR außerhalb aus BETRIEBSBEDINGTEN Gründen tätig werden muss kann es höchsten ein Ausgleich (Freizeit) gem. § 37 geben. Dieser kann und darf auch nur sofern er nicht innerhalb von 4 Wochen in Freizeit ausgelichen werden kann ausbezhalt werden. Dann aber selbstverständlich ohne Zuschläge.
Rainer, ich denke auch, dass in Betrieben mit einem 1-BR ohne EBRM hier in diesen Fällen das Urteil/ Gesetz so anzuwenden ist. Denn sonst könnte ja z.B. ein AG in solchen Betrieben bei EU oder längerem EU mit Auslandsaufenthalt ein AG in dieser Zeit nie einen AN kündigen, da er dann ja den § 102 nicht ordnungsgemäß anwenden kann. Er kann ja schlecht das BRM aus dem Auslandsurlaub oder ggf. dem OP-Tisch holen. Da haben dann die AN Pech, dass keiner mehr wollte und vorübergehend den vergleichbaren Zustand wie BR-los.
04.11.2010 um 22:58 Uhr
@pfeilenbogen Sorry das ich dafür einfach den volksmundlichen Sprachgebrauch mit Überstunden übernommen habe. Rechtlich Ausgedrückt hast Du recht. Im Grundsatz geht es mir darum eine Sache nicht von vorne herein zu pauschalieren. Desweiter, wenn ich zum AG hingehe und Freizeit beantrage wegen der ausserordendlichen BR arbeit drücke ich dem AG nicht gleichzeitig ein Urteil in die Hand wo drin steht, du brauchst es mir aber nicht bezahlen. Desweiteren bezieht sich das Urteil auf die Regelmäßige teilnahme an Sitzungen. Hatte mir das Urteil unter BRmedia noch mal angesehen. Es gibt immer Lösungen.
04.11.2010 um 23:04 Uhr
Das eine ist pauschalierung das andere ist Sachen so zu verkomplizieren dass der absolute Ausnahmefall unter Verbiegung der ausgangsfrage zur eigenen Rechtfertigung herangezogen wird
04.11.2010 um 23:12 Uhr
@ganther Und wenn ausgerechnet diese verkomplizierte Sache Deiner alleinerziehenden Tochter oder Sohn mit 5 Kindern den Job erhält, denkst Du dann auch noch so?
05.11.2010 um 00:45 Uhr
Wir machen in diesem Forum eben gerade keine individuelle Rechtsberatung da wir das nach dem Gesetz unzweifelhaft nicht dürfen. Niemand der hier eine Frage stellt sollte erwarten dass das hier zu erwarten ist. Und niemand der hier postet sollte erwarten dass er ein solches Ergebnis erzielt. Oder drehen wir es mal rum und dann stell dir mal die Frage ob du auch Schadensersatz leisten würdest wenn deine Antwort nicht stimmt oder deine phantasievollen sonderfälle den fragenden auf eine falsche Spur setzen.
Man sollte sich bitte nicht so wichtig nehmen und die Kirche im Dorf lassen. Deine antworten sind ja sonst ganz patent aber akzeptiere auch wenn du dich im phatasialand verrennst.
Ausserdem erkläre mal wie du im vorliegenden Fall bei der Frage nach Verdienstausfall eine Existenz samt Kinder retten willst. Auf die Phantasieerzählung in 5 Akten bin ich gespannt. Die Märchenstunde kann beginnen
05.11.2010 um 01:32 Uhr
Moin Jugendfreunde !
Solange Kerstin nicht klärt,ob sie wirklich ein EinerBR ist,bleibt alles Spekulation und schon garnicht ein Grund für eine Fehde unter Euch ;-)
Grüsse,sueton
Verwandte Themen
Überstundenverwendung für den Betriebsausflug
ÄlterHallo, kann der Arbeitgeber anordnen, dass am Tage des Betriebsausfluges angefallene Überstunden in einer Tageseinrichtung für Kinder abzuleisten sind, wenn der/die Mitarbeiter/in nicht mitfahren möc
Betriebsvereinbarungen - wer muss Sie bekannt machen?
ÄlterHallo, der Arbeitgeber steht ja in der Pflicht Betriebsvereinbarungen in der Firma öffentlich zu machen. Wie sieht das aus mit der Informationspflicht gegenüber neuen Mitarbeitern? Muss der AG dara
Wieviele Ersatzmitglieder gibt es genau?
ÄlterHallo! Zu unserer Betriebsratswahl stellten sich 21 Mitarbeiter, 7 wurden gewählt, die restlichen bekamen alle mindestens eine Stimme. Sind da jetzt die restlichen 14 alle der Reihenfolge nach Ersatz
Überstunden werden nicht abgegolten - was kann der BR tun?
ÄlterIch arbeite in einer Werbeagentur seit gut 6 Jahren in der EDV. Und habe nun folgendes Problem: Laut Arbeitsvertrag habe 38,5 Std. zu arbeiten. Seit Jahren schon liegt die Anzahl der geleisteten Stu
Kein Überstundenausgleich laut Arbeitsvertrag - zulässig?
ÄlterIst es zulässig, daß in einem Arbeitsvertrag vereinbart wird, daß geleistete Mehrarbeit, also Überstunden, nicht ausgeglichen werden können, weder durch Abbummeln noch Bezahlen? Und wenn nicht, wird e