W.A.F. LogoSeminare

Heiligabend und Sylvester als Feiertag Halbtag - Wie würdet Ihr gegenüber der GF argumentieren um den Mitarbeitern diese beiden halben Feiertage doch noch zu sichern?

T
Tester123
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns wurde im letzten Jahr eine Zeiterfassung eingeführt die Heiligabend und Sylvester als Feiertag Halbtag drin stehen hatte. Alle Urlaubsanträge und Überstundenausgleich wurden so bearbeitet. Nun will die Geschäftsführung diese Regelung kippen und das laut Gesetz als vollen Werktag wieder einstellen. Es sind bereits auch für dieses Jahr so Anträge genehmigt worden. Unter anderem vom Betriebsrat. Wir haben leider nichts weiter schriftliches außer Daten aus der Zeiterfassung. Was könnt Ihr uns Raten in dieser Situation zu tun. Wie würdet Ihr gegenüber der GF argumentieren um den Mitarbeitern diese beiden halben Feiertage doch noch zu sichern.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

5.40003

Community-Antworten (3)

S
sonja

14.11.2008 um 16:13 Uhr

Wie wurde es in der Zeit vor der Zeiterfassung gehandhabt? Unterliegt ihr einem Tarifvertrag, in dem diese Tage geregelt sind?

T
Tester123

14.11.2008 um 16:48 Uhr

Tarifvertrag Nein

Vor der Zeiterfassung war es wohl unterschiedlich. Mal wurde dann Mittags gesagt frohes Fest und guten Rutsch oder eben nicht. Das kann keine so genau sagen. Ne Zeiterfassung gibt es aber eben ganz genau vor.

P
pirat

14.11.2008 um 17:36 Uhr

@Tester123, IMHO... wenn kein TV oder BV das regelt könnte es sich um eine betriebliche Übung handeln.....

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm#silvester

Ihre Antwort