Überstundenausgleich - darf der AG bestimmen, dass diese nur als Freizeit abgegolten werden?
Überstunden hallo, wir sind gerade dabei einen bv mit der gl abzuschliessen über überstunden. könnt ihr mir eventuell sagen, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist. dass ü-std bezahlt werden oder darf der ag bestimmen, dass diese nur als freizeit abgegolten werden?!?! wir sind uns alle nicht ganz sicher... wenn es nach unserem chef geht.. natuerlich abfeiern. bitte un kurze rueckmeldung.. vielen dank gruss molli
Community-Antworten (2)
07.08.2007 um 23:30 Uhr
Hallo Molli. Die Sache ist doch einfach. Überstunden müssen grundsätzlich vom BR zugestimmt werden. Da ihr nun eine BV darüber machen wollt (sind wir auch gerade dabei) muß sich der AG doch auf euch zubewegen. Schreibt doch einen Passus in die BV, dass auch Auszahlungen möglich sind. Wenn der AG euch einen Entwurf vorgelegt hat, laßt ihn von der euch vertretenden Gewerkschaft überprüfen. Ach ja, sollte keine BV zustande kommen weil ihr nicht unterschreibt, muß die Einigungsstelle angerufen werden. Das ist immer recht teuer für den AG von daher sollte er zu Kompromissen bereit sein. Hoffe euch geholfen zu haben
08.08.2007 um 10:33 Uhr
Was ist in eurem Tarifvertrag geregelt?
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