Arbeitszeitmodell gesetzlich erlaubt?
Ein Angestellter hat in seinem Arbeitsvertrag die Klausel, dass 10% Mehrarbeitszeit mit der Gehaltszahlung abgegolten ist. Z.B. bei einem Monat mit 20 Arbeitstagen (und 8 Stunden pro Tag) wird erst die 177. Stunde zusätzlich gutgeschrieben auf ein extra Zeitkonto. Aber im Gegenzug wird dem Angestellten eine Minusstunde sofort dem Zeitkonto belastet, wenn er einmal früher Schluss gemacht hat, um einen Weg zu erledigen. Ist das richtig und erlaubt?
Community-Antworten (1)
20.02.2008 um 18:26 Uhr
Na, deine Frage beinhaltet weitere Fragen. Aber ich versuche mal mit diesen Infos zurecht zu kommen bezüglich meiner Antwort. Solche AV sind bei Gehaltsempfängern nicht unüblich, wird bei uns auch so gehandhabt. Dieser Personenkreis die das betrifft sind AT und durch das höhere Gehalt sind eine bestimmte Anzahl von Überstunden automatisch abgegolten. Also, so oder so müssen natürlich Gesetze eingehalten werden, also nicht mehr als 10 Stunden am Tag usw. Bei einer 40 Stunden Woche ist die durchschnittliche Stundenzahl im Monat 174. 10 % davon wie in deinem Fall erläutert wären also 17,4 Stunden im Monat zusätzlich die nciht bezahlt werden brauchen vom AG. Ich verstehe allerdings nicht was das früher gehen damit zu tun hat. Heißt das, wenn der MA 10 Minuten früher geht wird ihm eine Stunde Minus angerechnet? Was sagt sein AV dazu? Ist das fixiert? Weiterhin müßte ich wissen ob ihr vielleicht eine BV über flexible Arbeitszeit habt (bei solchen Leuten eigentlich auch üblich). Nach dem Günstigkeitsprinzip steht die BV dann über dem AV, also wäre das so wie du beschrieben hast, nicht richtig. Da du von Arbeitszeitkonten sprachst bräuchte ich wirklich mehr Infos von dir. Aber eines kann ich sofort sagen, auch bei dem oder den Kollegen habt ihr als Gremium ein MBR bezüglich der abzuleistenden Überstunden! Ohne eure Genemigung darf der keine machen.
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