Arbeitszeitverlängerung - Was können wir tun um uns eine gute Verhandlungsbasis zu schaffen?
Unser Betrieb (Pflege) möchte auf Grund hoher Ü-Std. die 40Std.-Woche einführen. Neueinstellung wegen Stellenschlüssel nicht möglich. Was können wir tun um uns eine gute Verhandlungsbasis zu schaffen. Sind neu, haben keinen Betriebswirt an der Hand.
Community-Antworten (7)
20.02.2008 um 11:41 Uhr
@Klara Habt ihr keinen Tarifvertrag? Gewerkschaft? Schau mal in den §77 BetrVG... Ihr könnt/dürft mit dem AG nicht über "Wochenarbeitzeit" verhandeln. §87 Abs1 Nr 2...über Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit... und §87 Abs 1 Nr 3...vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit... Ihr könnt also die Überstunden nicht mehr genehmigen. Wieviele Überstunden macht ihr denn? Von wann bis wann arbeitet ihr denn?
20.02.2008 um 13:03 Uhr
Wir haben keinen Tarifvertrag. Wiso können wir nicht über Wochenarbeitszeit verhandeln. Ü-std sind unterschiedlich. Da wir mit Menschen arbeiten ist das mit den Ü-Std. nicht so einfach, die treten ja auch meist unvorhergesehen, durch Krankheits/Urlaubsvertretung bzw. auffangen an. Auch durch meine BR kommen sie auf. Der AG meint, das man mit Zeiterhöhung die Ü-std. senkt
20.02.2008 um 13:20 Uhr
@Klara Auch auf die Gefahr hin, das mich w-j-l gleich...
§77 Abs3 BetrVG...Arbeitsbedingungen , die durch Tarifvertrag geregelt sind, "oder üblicherweise geregelt werden", können nicht Gegenstand einer BV sein...
Könnte denn , unter anderen Umständen , ein Tarif für euch ...
Und... du willst doch nicht allen Ernstes, als BR deinen Kollegen eine 40 Stunden Woche beschehren. Wenn möglich noch bei gleichem Lohn.:-(
20.02.2008 um 13:59 Uhr
@Immi: och, stimmt doch so - warum sollte wjl Dich ...
@Klara: Ihr dürft nicht verhandeln, weil das üblicherweise in einem TV stünde, so ihr denn einen hättet... Wenn Euer Chef meint, er muss an der Wochenarbeitszeit etwas ändern, dann muss er einen (Haus-)TV abschließen - allerdings nicht mit Euch, sondern mit ver.di
20.02.2008 um 16:27 Uhr
Wenn es in genannter Sache keine Regelung durch ein Tarifvertrag gibt, so sind die zu leistenden Wochen- oder Monatsstunden sicherlich individuell mit den einzelnen Arbeitsverträgen geregelt. Sollte Genanntes zutreffen, bedarf es zur Änderung des Stundenvolumens entweder der Zustimmung jedes Betroffenen oder aber einer Änderungskündigung. Im übrigen haben Betriebsvereinbarung die über genannte Sache abgeschlossen werden sollen, keinerlei Rechtswirksamkeit. Hat der Betrieb Probleme die anfallende Arbeit mit dem derzeitigen Stellenschlüssel zu erledigen, dann muss der Stellenschlüssel geändert werden und nicht der "Schwarzen Peter" dem Betriebsrat und den Beschäftigten zu geschoben werden, in dem alle künftig einfach eine höhere Wochenarbeitszeit aufgedrückt bekommen. Bedenke bitte eins, dass ausnutzen von Arbeitnehmer ist derzeit bei AG angesagt und ob man dabei mitspielen will, muss die ARBEITNEHMERVERTRETUNG selber wissen.
21.02.2008 um 11:55 Uhr
Vielen Dank erst mal für eure Hilfe. Wir werden im BR diskutieren. Haben Kontakt zur Gewerkschaft aufgenommen. Zu überlegen wäre ja auch, die Überlegungen zunächst mal auf einer BV vorzustellen um überhaupt mal ein Meinungsbild zu bekommen.
12.05.2009 um 09:47 Uhr
@Klara, Kontakt zur Gewerkschaft.... Auf einer BV ein Meinungsbild machen ???
KLARA.... Du solltest schnsstends einen Sachverständigen Einladen, der euch umfangreich berät und eure unsicherheiten beseitigt.Ansonsten bügeln die euch über und die Belegschaft hat das nachsehen .....
... holt euch Hilfe.....
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