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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitverlängerung - geht das ohne schriftliche Änderung des Arbeitsvertrags?

S
Sonne75
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein kleines mittelständisches Unternehmen mit 16 Angestellten. LEIDER KEIN Betriebsrat. Es ist hier seit Jahren bereits Praxis, dass Überstunden geschoben werden und dass an den WE gearbeitet wird (vor allem im Ausland), ohne dass dieses bezahlt wird bzw. abgefeiert werden kann (lediglich Entfernungspauschale wird bezahlt). Bei der Ansprache der Sache wurde mir von der Geschäftsführung mitgeteilt, dass das alles im Gehalt mit drin wäre (bin einzige Ingenieurin im Haus) und dass ich ja schliesslich freie Wahl des Arbeitsplatzes hätte. Bin erst seit 2 Jahren und 8 Monaten hier beschäftigt und werde schon von der Geschäftsführung vor dem Kollegenkreis als Unruhestifterin bezeichnet, obwohl ich das alles intern mit der Geschäftsführung besprochen habe. Wie können wir dem entgegentreten? Hatte im ersten Jahr 350 Überstunden, letztes Jahr knapp 250 und in diesem Jahr wird es wohl ähnlich. Wir bekommen keinerlei Ausgleich, weder zeitilich, noch monetär und ich gehe allmählich auf dem Zahnfleisch. WAS SOLL ICH TUN?? Ausserdem habe ich einen schriftlichen Vertrag über 38,5, die Geschäftsführung hat uns am 01.01.2004 auf 40 Stunden hochgesetzt, natürlich ohne Lohnausgleich- nur aufgrund einer mündlichen Mitteilung haben alle sofort mitgemacht. Ich habe nichts Schriftliches erhalten. Muss ich demnach rein rechtlich gesehen die 40 Stunden leisten?

Ich danke vorab für jeden Ratschlag!

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Community-Antworten (2)

V
viktor

29.06.2005 um 11:22 Uhr

Dir bleibt nur der Rechtsweg. Da hast Du gute Chancen - allerdings wird der Arbeitgeber dann das Arbeitsverhältnis beenden wollen und werden.

Du sitzt in der Zwickmühle. Die Lösung wäre vielleicht noch die BR-Wahl. Aber wenn Du allein auf weiter Flur stehst und die Kollegen nicht mitmachen, wirst Du auch da scheitern.

R
Rollie

29.06.2005 um 14:48 Uhr

@Sonne75, der AG kann nicht einseitig die Arbeitsbedingungen ändern. Aber Viktor sagt schon ganz richtig, ändern kannst Du es vermutlich nur auf dem Rechtsweg. Wie der AG darauf reagieren dürfte, siehe Viktor.

@Viktor, allerdings dürfte das Kündigungsschutzgesetz Anwendung finden, weshalb er einen stichhaltigen Grund haben müßte.

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