Erstellt am 11.09.2019 um 21:14 Uhr von celestro
Ja / Nein / Vielleicht
ohne etwas mehr Informationen, läßt sich die Frage mMn nicht beantworten
Erstellt am 12.09.2019 um 06:38 Uhr von SubkulTourisT
BetrVG §87 (1)
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
Überstunden müssen beim BR "beantragt" werden und können soweit betriebliche Belange diese Überstunden rechtfertigen genehmigt werden, bzw. ablehnt werden.
ArbZG §3
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Auf www.betriesbrat.com stehen auch hilfreiche Videos zur Verfügung
zum Thema Überstunden dieses hier:
www.betriebsrat.com/ueberstunden-mehrarbeit#anordnung-von-ueberstunden-bzw.-mehrarbeit
Weitere Informationen zu der Thematik Überstunden, Mehrarbeit hier:
www.betriebsrat.com/ueberstunden-mehrarbeit
Erstellt am 12.09.2019 um 08:00 Uhr von stehipp
Ich würde mich bei solchen Entscheidungen aber immer sehr vorsichtig bewegen.
Nach welchen Kriterien wird ausgewählt? Wer legt fest, wer darf, und wer nicht.
Ihr erreicht dadurch sehr schnell Unzufriedenheit, wenn die Auswahl nicht transparent nachvollziehbar ist.