Erstellt am 20.02.2008 um 10:17 Uhr von Angi1
Hallo Hora,
arbeitet deine Kollegin jetzt Teilzeit und dann Vollzeit (dann bekäme sie mehr Geld durch mehr Stunden).
Oder macht sie zwei Vollzeitjobs in einem (dann müßte sie einen hören Stundenlohn oder Gehalt vereinbaren). Das kann aber nicht lange gut gehen.
Egal alles ist individualrechtlich zu regeln.
Vielleicht könntet Ihr einem neuen MA einen sachgrundbezogenen Befristeten Vertrag ermöglichen.
MfG
Angi1
Erstellt am 20.02.2008 um 13:13 Uhr von hora
Danke für die schnelle Antwort!
Die Kollegin arbeitet bereits Vollzeit und hat nun mehr Klienten zu beraten und dementsprechend eine höhere Arbeitsbelastung.
Meine Recherchen haben ergeben, dass es anscheinend auch Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema gibt. kennt jemand solche Regelungen? Wie könnten diese gestaltet sein?
MFG
hora
Erstellt am 20.02.2008 um 13:30 Uhr von Immie
@hora
Das interessiert mich jetzt doch...
Da sind zwei Vollzeitarbeitnehmer...man sollte annehmen das beide genug Arbeit haben...jetzt wird einer krank...und der andere macht die Arbeit mal eben so mit...
Wie soll das gehen?
Als Arbeitgeber würde ich mich erst freuen...
und dann die Sinn-Frage stellen.
Erstellt am 20.02.2008 um 15:01 Uhr von hora
Hallo immi,
ähnlich wie im Urlaubsfall gibt es eine Vertretungsregel für die Kollegen untereinander, problematisch wird es halt, wenn ein Kollege längerfristig ausfällt und entsprechender Ersatz nicht verfügbar ist.
Erstellt am 20.02.2008 um 15:12 Uhr von Immie
Ich meine ja auch nur, das das schnell ein "Eigentor" werden kann.
Das erleben wir im Moment live und in Farbe:-(