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Mehr Lohn bei langfristiger Krankheitsvertretung?

H
hora
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin wird ab sofort eine Krankheitsvertretung für einen Kollegen übernehmen, der voraussichtlich langerfristig fehlt. Sie fragt an, ob ihr Zuschläge zum Lohn zustehen, da sie eine höhere Arbeitsbelastung haben wird. Gibt es diesbezügl. eine gesetzl. Regelung oder müsste das per Betriebsvereinbarung geregelt werden?

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Community-Antworten (5)

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Angi1

20.02.2008 um 11:17 Uhr

Hallo Hora,

arbeitet deine Kollegin jetzt Teilzeit und dann Vollzeit (dann bekäme sie mehr Geld durch mehr Stunden). Oder macht sie zwei Vollzeitjobs in einem (dann müßte sie einen hören Stundenlohn oder Gehalt vereinbaren). Das kann aber nicht lange gut gehen.

Egal alles ist individualrechtlich zu regeln.

Vielleicht könntet Ihr einem neuen MA einen sachgrundbezogenen Befristeten Vertrag ermöglichen.

MfG Angi1

H
hora

20.02.2008 um 14:13 Uhr

Danke für die schnelle Antwort!

Die Kollegin arbeitet bereits Vollzeit und hat nun mehr Klienten zu beraten und dementsprechend eine höhere Arbeitsbelastung.

Meine Recherchen haben ergeben, dass es anscheinend auch Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema gibt. kennt jemand solche Regelungen? Wie könnten diese gestaltet sein?

MFG hora

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Immie

20.02.2008 um 14:30 Uhr

@hora Das interessiert mich jetzt doch... Da sind zwei Vollzeitarbeitnehmer...man sollte annehmen das beide genug Arbeit haben...jetzt wird einer krank...und der andere macht die Arbeit mal eben so mit... Wie soll das gehen? Als Arbeitgeber würde ich mich erst freuen... und dann die Sinn-Frage stellen.

H
hora

20.02.2008 um 16:01 Uhr

Hallo immi,

ähnlich wie im Urlaubsfall gibt es eine Vertretungsregel für die Kollegen untereinander, problematisch wird es halt, wenn ein Kollege längerfristig ausfällt und entsprechender Ersatz nicht verfügbar ist.

I
Immie

20.02.2008 um 16:12 Uhr

Ich meine ja auch nur, das das schnell ein "Eigentor" werden kann. Das erleben wir im Moment live und in Farbe:-(

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