Eine Kollegin wird ab sofort eine Krankheitsvertretung für einen Kollegen übernehmen, der voraussichtlich langerfristig fehlt. Sie fragt an, ob ihr Zuschläge zum Lohn zustehen, da sie eine höhere Arbeitsbelastung haben wird. Gibt es diesbezügl. eine gesetzl. Regelung oder müsste das per Betriebsvereinbarung geregelt werden?