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Stundenaufstockung auf Vollzeit vs Entfristung eines Arbeitnehmers

K
Keramiker
Jun 2019 bearbeitet

Guten Tag zusammen,

seit ein paar Jahren bin ich im öffentlichen Dienst halbtags beschäftigt. Mein Wunsch wäre meine Stunden auf Vollzeit zu erhöhen, dementsprechend habe ich meinen Chef, Personalabteilung etc. schriftlich und mündlich in Kenntnis gesetzt. Vor einiger Zeit wurde eine Vollzeitkraft befristet eingestellt als Krankheitsvertretung für einen erkrankten Kollegen und ob dieser jemals wieder zurückkommt in unsere Abteilung ist fraglich. Meine Frage, sollte derjenige tatsächlich nicht mehr zurückkommen, hat dann die Krankheitsvertretung den Anspruch auf Entfristung oder habe ich dass Recht diese Stunden zu übernehmen da ich deutlich länger beschäftigt bin? Ich habe mich diesbezüglich bei unserer MAV erkundigt, gesagt wurde mir, das man diese Person nicht entfristen darf, weil dieser laut Vertrag nur als Krankheitsvertretung eingestellt wurde bis derjenige wieder zurückkehrt, bzw. wenn derjenige nicht zurückkehren sollte, muss man vorher mir die Chance auf eine Stundenaufstockung geben. Es wurde auch gesagt, das eine Entfristung in diesem Fall wie eine Neueinstellung wäre und sie diese stoppen können, doch stimmt das so wirklich?

Liebe Grüße

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Community-Antworten (4)

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Kjarrigan

18.06.2019 um 16:54 Uhr

Ja, wenn Du deine Aufstockung vorher angezeigt hast - wie du geschieben hast. Sollte der BR oder Personalrat eine Anhörung zur Entfristung kommen, hat der BR / PR einen "klaren" Widerspruchsgrund gegen die Entfristung. Und ja die Entfristung ist dann quasi wie eine Neueinstellung (Anhörung personelle Einzelmaßnahme) zu handhaben - daher auch die Anhörung des BR / PR

K
kratzbürste

19.06.2019 um 09:50 Uhr

MAV? Das klingt nach Kirchenrecht??? Dennoch, die Auskunft, die befristete dürfe nicht entfristet werden, ist falsch. Hier kann man nicht vorhersagen, wer was zu bekommen hat - vielmehr muss man eine konkrete Einzelfallprüfung vornehmen.

K
Keramiker

20.06.2019 um 14:31 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten, ja stimmt, MAV=Kirchenrecht. Die MAV erzählte mir das es in unserem Betrieb wohl schon mal so einen ähnlichen Fall gab, wo jemand aus einer anderen Abteilung seit längerem auf eine Stundenaufstockung wartete, während ein anderer entfristet werden sollte. Die MAV habe sich dann für den Mitarbeiter der sich eine Stundenaufstockung wünschte eingesetzt und konnten die Enfristung stoppen.Wie genau sieht denn so eine Einzelfallprüfung aus bzw. nach welchen Kriterien wird da entschieden? Zur Sicherheit habe ich diesmal persönlich eine Bewerbungsmappe mit Wunsch auf eine Stundenerhöhung bei der Personalabteilung abgegeben.

Liebe Grüße

J
junior73

20.06.2019 um 17:53 Uhr

So aus dem Bauch heraus ist das wohl eine einzelverträgliche Sache. Wenn jemand nicht "nur" auf eine bestimmte Stelle sondern, wie in diese Fall, auf eine Stelle in Verbindung als Krankheitsvertretung angestellt wird, das ist eine grundsätzliche Vertragsgrundlage die Krankheitsvertretung. Fällt diese Grundlage weg, ist der Job hinfällig. Deswegen werden solche Verretungsverträge auch befristet.

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