Erstellt am 10.09.2019 um 14:25 Uhr von UdoWoe
Aus welchen Gründen sollte das nicht zulässig sein?
Weil er zu wenig Personal hat?
Wenn der reguläre Dienstplan der Kollegin für Montag "Frei" anzeigt, dann ist das halt so.
So würde ich das sehen.
Erstellt am 10.09.2019 um 17:55 Uhr von seehas
Ich sehe kein Gesetz das verbietet nach dem Urlaub einen freien Tag zu haben. Wenn es im Rhythmus immer der gleiche freie Tag ist, dann hat die Kollegin halt schlau geplant. Sie muss ja in der laufenden Woche dann ihre Stunden trotzdem bringen.
Erstellt am 10.09.2019 um 18:17 Uhr von Kratzbürste
Und wenn es eine Regel geben soll, wäre der BR in der Mitbestimmung - falls es einen BR gibt.
Erstellt am 11.09.2019 um 09:51 Uhr von SubkulTourisT
Wenn der Kollege 5 Urlaubstage in der betroffenen Woche "aufgebraucht" hat (Mo-Fr) würde ein Arbeitseinsatz am Sa eine 6 Tage Woche bedeuten.
Selbstverständlich im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein "Aufbrauchen von nur 4 Urlaubstagen in dieser Woche einen Arbeitseinsatz am Sa zur Folge hat.
Meiner Meinung nach also Zulässig.
Anmerkung:
BUrlG §7 (1)
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. [...]
Erstellt am 13.09.2019 um 07:32 Uhr von Köpenicker
Für wievielte Wochen im Voraus steht der Dienstordnung fest ?
Erstellt am 13.09.2019 um 13:30 Uhr von Fischi24
Einen Betriebsrat gibt es und der Dienstplan wird für 4 Wochen im Voraus geschrieben. Begründet wurde die Ablehnung des freien Tages im Anschluss an den Urlaub damit, das der Mitarbeiter mindestens 1 Tag nach dem Urlaub arbeiten müsste und somit frühestens Dienstag frei machen könnte... Für mich eben kaum nachvollziehbar und um es verstehen zu können, hätte ich halt gern gewusst, ob es arbeitsrechtlich dafür überhaupt Grundlagen gibt??
Erstellt am 13.09.2019 um 13:52 Uhr von celestro
"ob es arbeitsrechtlich dafür überhaupt Grundlagen gibt??"
Nein ... wenn der Dienstplan durch Zufall eben so ist, dass man aus dem Urlaub kommend, den 1. Tag direkt wieder frei hat, dann ist das halt so.