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1. Arbeitstag frei nach Urlaub

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Fischi24
Sep 2019 bearbeitet

Wir haben unser Geschäft an 6 Tagen geöffnet und eine 5-Tage-Arbeitswoche. D.h. entweder hat man Samstag frei oder dementsprechend einen anderen Tag in der Woche. Aufgrund geringer Personalbesetzung und Wünschen der Kollegen wäre es so, das eine Kollegin aus dem Urlaub kommt und Montag noch (gleich) frei für Samstag arbeiten geplant ist. Der Filialleiter sagt, das dies nicht zulässig wäre. Ist dies zutreffend?

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Community-Antworten (7)

U
UdoWoe

10.09.2019 um 16:25 Uhr

Aus welchen Gründen sollte das nicht zulässig sein? Weil er zu wenig Personal hat? Wenn der reguläre Dienstplan der Kollegin für Montag "Frei" anzeigt, dann ist das halt so. So würde ich das sehen.

S
seehas

10.09.2019 um 19:55 Uhr

Ich sehe kein Gesetz das verbietet nach dem Urlaub einen freien Tag zu haben. Wenn es im Rhythmus immer der gleiche freie Tag ist, dann hat die Kollegin halt schlau geplant. Sie muss ja in der laufenden Woche dann ihre Stunden trotzdem bringen.

K
kratzbürste

10.09.2019 um 20:17 Uhr

Und wenn es eine Regel geben soll, wäre der BR in der Mitbestimmung - falls es einen BR gibt.

S
SubkulTourisT

11.09.2019 um 11:51 Uhr

Wenn der Kollege 5 Urlaubstage in der betroffenen Woche "aufgebraucht" hat (Mo-Fr) würde ein Arbeitseinsatz am Sa eine 6 Tage Woche bedeuten. Selbstverständlich im Umkehrschluss bedeutet dies, dass ein "Aufbrauchen von nur 4 Urlaubstagen in dieser Woche einen Arbeitseinsatz am Sa zur Folge hat. Meiner Meinung nach also Zulässig.

Anmerkung: BUrlG §7 (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. [...]

K
Köpenicker

13.09.2019 um 09:32 Uhr

Für wievielte Wochen im Voraus steht der Dienstordnung fest ?

F
Fischi24

13.09.2019 um 15:30 Uhr

Einen Betriebsrat gibt es und der Dienstplan wird für 4 Wochen im Voraus geschrieben. Begründet wurde die Ablehnung des freien Tages im Anschluss an den Urlaub damit, das der Mitarbeiter mindestens 1 Tag nach dem Urlaub arbeiten müsste und somit frühestens Dienstag frei machen könnte... Für mich eben kaum nachvollziehbar und um es verstehen zu können, hätte ich halt gern gewusst, ob es arbeitsrechtlich dafür überhaupt Grundlagen gibt??

C
celestro

13.09.2019 um 15:52 Uhr

"ob es arbeitsrechtlich dafür überhaupt Grundlagen gibt??"

Nein ... wenn der Dienstplan durch Zufall eben so ist, dass man aus dem Urlaub kommend, den 1. Tag direkt wieder frei hat, dann ist das halt so.

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