Urlaubsanspruch - bei befristetem Arbeitsvertrag?
Einige Mitarbeiter haben einen befristeten Arbeitsvertrag der vom 07.Januar 2008 bis 15.April 2008 geht, jetzt haben Sie einen Urlaubsanspruch von 4 Tagen, ist das richtig? Normal ist es ja für jeden Monat 2 Tage Urlaub und gilt dann nicht für einen halben Monat 1 Tag?
Community-Antworten (1)
18.02.2008 um 20:27 Uhr
@BRneu Für jeden VOLLEN Monat besteht Urlaubsanspruch. § 5 Abs. 1 BUrlG
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