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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulungsbesuch - jeweils zuerst alle 3 Teile hintereinander oder zuerst überall der 1. Teil?

H
hornmichl
Nov 2016 bearbeitet

Hab da eine Frage an erfahrene Betriebsratsmitglieder zwecks Schulungen. Sollten die Schulungen für Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht jeweils zuerst alle 3 Teile hintereinander oder zuerst überall der 1 Teil besucht werden um einmal ein Grundwissen aufzubauen??? Danke g. michl

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Community-Antworten (3)

W
w-j-l

11.02.2008 um 17:44 Uhr

Ich kenne es üblicherweise so, dass es meist BR-Mitglieder mit mehr und mit weniger Interesse und Einsatzbereitschaft gibt.

Ich denke, jeder sollte es nach seiner Interessenlage machen. Man sollte diejenigen, mit großem Interesse nicht ausbremsen und zügig auf Seminare schicken, und jene mit weniger Interesse gelegentlich mal drängen. Wichtig für alle ist es, möglichst in ihrer ersten "Amtsperiode" die Seminare zu besuchen.

M
Mona-Lisa

11.02.2008 um 20:20 Uhr

@hornmichl, erfahrungsgemäss finde ich es besser, zuerst das Betriebsverfassungsrecht durchzupauken und sich dann auf das Arbeitsrecht stürzen.... :-))

BT
betriebliche trübung

12.02.2008 um 12:08 Uhr

hi hornmichel, ich schließe mich mona-lisa an. das (aller-)wichtigste zum arbeitsrecht wird auch in den betrvg-seminaren angerissen.

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