Erstellt am 16.02.2008 um 00:18 Uhr von Pandora
Ich würde die Finger davon lassen!
Pandora
Erstellt am 16.02.2008 um 17:28 Uhr von paula
soll ich einmal böse sein:
nachdem das Ergebnis der Lohnverhandlungen zwischen AG und BR wahrscheinlich schon unwirksam ist und dieser Blick des BR auf die Lohnliste ohne rechtliche Wirkung ist könnte auch der Sohn des BRV das Ganze unterschreiben. Die Rechtswirkung dürfte gleich sein...
Erstellt am 16.02.2008 um 19:02 Uhr von Der alte Heini
Ist doch egal,
wenn dadurch die Kollegen ein Lohnerhöhung bekommen,
sollte der Vors. des BR ruhig unterschreiben. Eine Rechtswirkung
hätte so eine Vereinbarung eh nicht, aber das muss ja keinem erzählt werden.
Erstellt am 17.02.2008 um 14:43 Uhr von Basti@Seemann
@paula,
weshalb ist das Ergebnis wahrscheinlich unwirksam???
versteh ich nicht
Erstellt am 17.02.2008 um 14:57 Uhr von Immie
§77 Abs3 BetrVG
...Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind , oder üblicherweise geregelt werden , können nicht Gegenstand einer BV sein...
Erstellt am 17.02.2008 um 18:33 Uhr von Basti@Seemann
wir sind nicht tariflich gebunden...
bei uns gibts nen haustarif
Erstellt am 17.02.2008 um 18:36 Uhr von Immie
Den verhandelt aber doch die Gewerkschaft.
Und ansonsten...jeder für sich...und die Göttin für uns alle...
Oder etwa nicht?
Erstellt am 17.02.2008 um 19:41 Uhr von Der alte Heini
Basti@Seemann
solange sich Alle lieb haben ist so eine BV kein Problem.
Erstellt am 17.02.2008 um 21:02 Uhr von peanuts
"Da die Geschäftsleitung die nächsten 2 Wochen nicht im Haus ist und die neuen Löhne und Gehälter zur nächsten Abrechnung benötigt werden, können sie momentan nur vom BR gegengezeichnet werden."
Ich bin schwer beeindruckt! Ein BR, der erst erfolgreiche Lohnverhandlungen führt und dann auch noch die Lohn- und Gehaltszahlungen in neuer Höhe anweisen will!
Führt der BR(V) demnächst auch noch die Geschäfte?
Erstellt am 17.02.2008 um 21:42 Uhr von Der alte Heini
peanuts
spricht da der Neid?
Ist doch schön wenn im Betrieb der Betriebsrat
als gleichwertiger Partner akzeptiert wird und
selbst in solchen Dingen von der Geschäftsleitung
vollstes Vertrauen geniest.