Betriebsratsvorsitzender alleinvertretend gegüber AG?
Hallo,
wir sind mit unserem AG in Lohnverhandlungen getreten, welche auch erfolgreich waren. Der BR hat vom AG die neuen Lohn- und Gehaltslisten zur Einsicht bekommen. Sie sollten vom AG und BR-Vorsitzenden unterschrieben werden. Da die Geschäftsleitung die nächsten 2 Wochen nicht im Haus ist und die neuen Löhne und Gehälter zur nächsten Abrechnung benötigt werden, können sie momentan nur vom BR gegengezeichnet werden. Das Gremium ist der Meinung, dass wir mit der Unterschrift warten sollten, bis die Geschäftsleitung wieder im Haus ist.
Nun meine Frage:
- sollte unser BR-Vorsitzender schon unterschreiben?
- ist er hierbei alleinvertretend?
Vom Grundsatz ist es ja in Sack und Tüten.
Danke Euch
Community-Antworten (10)
16.02.2008 um 01:18 Uhr
Ich würde die Finger davon lassen!
Pandora
16.02.2008 um 18:28 Uhr
soll ich einmal böse sein:
nachdem das Ergebnis der Lohnverhandlungen zwischen AG und BR wahrscheinlich schon unwirksam ist und dieser Blick des BR auf die Lohnliste ohne rechtliche Wirkung ist könnte auch der Sohn des BRV das Ganze unterschreiben. Die Rechtswirkung dürfte gleich sein...
16.02.2008 um 20:02 Uhr
Ist doch egal, wenn dadurch die Kollegen ein Lohnerhöhung bekommen, sollte der Vors. des BR ruhig unterschreiben. Eine Rechtswirkung hätte so eine Vereinbarung eh nicht, aber das muss ja keinem erzählt werden.
17.02.2008 um 15:43 Uhr
@paula,
weshalb ist das Ergebnis wahrscheinlich unwirksam???
versteh ich nicht
17.02.2008 um 15:57 Uhr
§77 Abs3 BetrVG ...Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind , oder üblicherweise geregelt werden , können nicht Gegenstand einer BV sein...
17.02.2008 um 19:33 Uhr
wir sind nicht tariflich gebunden... bei uns gibts nen haustarif
17.02.2008 um 19:36 Uhr
Den verhandelt aber doch die Gewerkschaft. Und ansonsten...jeder für sich...und die Göttin für uns alle... Oder etwa nicht?
17.02.2008 um 20:41 Uhr
Basti@Seemann solange sich Alle lieb haben ist so eine BV kein Problem.
17.02.2008 um 22:02 Uhr
"Da die Geschäftsleitung die nächsten 2 Wochen nicht im Haus ist und die neuen Löhne und Gehälter zur nächsten Abrechnung benötigt werden, können sie momentan nur vom BR gegengezeichnet werden."
Ich bin schwer beeindruckt! Ein BR, der erst erfolgreiche Lohnverhandlungen führt und dann auch noch die Lohn- und Gehaltszahlungen in neuer Höhe anweisen will!
Führt der BR(V) demnächst auch noch die Geschäfte?
17.02.2008 um 22:42 Uhr
peanuts spricht da der Neid? Ist doch schön wenn im Betrieb der Betriebsrat als gleichwertiger Partner akzeptiert wird und selbst in solchen Dingen von der Geschäftsleitung vollstes Vertrauen geniest.
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