Erstellt am 14.03.2008 um 09:41 Uhr von BRV4U
Da kann ich mich nur über die Gewerkschaft wundern....
Laut §24 Abs 3 des BetrVG erlischt die Mitgliedschaft im BR bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Des weiteren sagt der §26 Abs 1 des BetrVG: Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Ergo kann euer BRV sein Amt definitiv nicht weiter ausüben. Nur wer im BR ist, kann auch BRV sein.
Erstellt am 14.03.2008 um 09:44 Uhr von Immie
So wie ich das verstehe ist ist der BRV immer noch Arbeitnehmer .
Also noch im BR...und immer noch BRV.
Erstellt am 14.03.2008 um 09:52 Uhr von BRV4U
Und wie ich das verstehe ist er ausgeschieden und arbeitsuchend.
@kat: Wer hat seine Steuerkarte? Der Arbeitgeber oder die Arbeitslosenverwaltungsstelle (Agentur für Arbeit) ?
Und wie ist "dazuverdienen" gemeint? Zum Gehalt? Zur Rente? Zum Arbeitslosengeld?
Erstellt am 14.03.2008 um 09:57 Uhr von kat
Er ist im Rahmen einer Vorruhestandsregelung gekündigt worden. Er bezieht Arbeitslosengeld. Und arbeitet zusätzlich zwei Stunden täglich als BR-Vorsitzender und bekommt diese vergütet.
Erstellt am 14.03.2008 um 10:03 Uhr von kat
Die Zeit bzw. Verdienst ist abgeklärt mit Arbeitsamt, damit ihm vom Arbeitslosengeld nicht abgezogen wird.
Erstellt am 14.03.2008 um 10:03 Uhr von Immie
@kat
HÄ?
Geringfügig Beschäftigt?
Ansonsten stellt sich die Frage: Ist euer AG so "sozial" und/oder der BRV so AGverbunden?
Erstellt am 14.03.2008 um 10:06 Uhr von Immie
Und die ganze Sache muss zeitgleich gelaufen sein.
Erst gekündigt und dann wieder beschäftigt...
Erstellt am 14.03.2008 um 10:11 Uhr von kat
Ja, es ist zeitgleich gelaufen. Und er war sozial.
Aber: was ist mit der rechtlichen Seite. Kann er uns noch vertreten?
Letztendlich ist er beim "Arbeitsamt beschäftigt" und arbeitet zusätzlich um netto keine Einbußen zu haben.
Erstellt am 14.03.2008 um 10:19 Uhr von Immie
@kat
Also wenn er ohne Unterbrechung AN im Sinne §5 BetrVG war und ist ,
dann ist das meiner Meinung nach OK.
Vorausgesetzt ihr wollt das er BRV bleibt.
Wie und ob das mit dem Arbeitsamt korrekt abläuft...
Erstellt am 14.03.2008 um 10:25 Uhr von pehoe
kat
Mit der Kündigung hat der AN sein Mandat als Betriebsrat verloren, selbst wenn er dann als Geringbeschäftigter eingestellt ist. Das wäre mit einer Neueinstellung gleichzusetzen. Erst wenn dann neue Wahlen anständen, könnte er sich wieder aufstellen lassen ( nach 6 Monate Betriebszugehörigkeit).
Erstellt am 14.03.2008 um 10:26 Uhr von DocPille
Ich denke nicht das dies so geht.Er ist gekündigt,und damit ist das Arbeitsverhältnis beendet.
Hat er denn jetzt einen AV mit derm AG??
Erstellt am 14.03.2008 um 10:34 Uhr von Immie
@DocPille
Du hast Recht...das hört sich schon verworren an...
Jetzt mal rein theoretisch...kann ich mit einem AG zwei Arbeitsverträge zeitgleich abschliessen...
Erstellt am 14.03.2008 um 10:37 Uhr von kat
Er hat einen Vertrag über eine Vorruhestandsregelung.
Ein Passus darin besagt, dass er zwei Stunden täglich Betriebsratsarbeiten als Vorsitzender leistet.
Erstellt am 14.03.2008 um 10:59 Uhr von Immie
Also ist er in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit?
Erstellt am 14.03.2008 um 11:01 Uhr von DocPille
Nochmal ich.Meiner Meinung nach ist der BRV ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen,und damit sowie pehoe schreibt nicht 6 Monate im Betrieb,also kann er nicht BRV bleiben.
Anders wäre es gewesen bei einer Änderungskündigung.
Ich sehe hier einen Schachzug des AG , der sicher weiss das sämtliche Beschlüsse die jetzt gefasst werden,null und nichtig sind.
Erstellt am 14.03.2008 um 11:11 Uhr von kat
@DocPille
Das befürchte ich auch.
@Immi
Keine Altersteilzeit. Kündigung. Arbeitslosigkeit. Geringfügige Beschäftigung ohne seperaten AV. Nur Vertrag zwischen AG und BRV über Vorruhestand.
Erstellt am 14.03.2008 um 11:19 Uhr von BRV4U
Das würde unserem GF auch gefallen: Mit einem Schlag bräuchte er mich nur noch 8 statt 2 Stunden täglich entlohnen.
Die Kunst der Personalführung besteht darin, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet !
Erstellt am 14.03.2008 um 11:21 Uhr von Immie
Ja dann...
Wohl eher nicht.
Raus ist raus.
Erstellt am 14.03.2008 um 11:42 Uhr von Leser
Der BRV ist für die sogenannte juristische Sekunde ausgeschieden. Somit sein BR-Mandat und in Folge das Vorsitz des BR verloren. Um dieses zu erhalten, hätte er keinen Auflösungsvertrag abschließen und damit sein Beschäftigungsverhältnis beenden dürfen. Er hätte seine Arbeitszeit verringern müssen, also Teilzeit. Hier wäre dann selbstverständlich der BR in der Mitbestimmung gewesen. Ihr könnte aber auch ganz einfach einen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung nehmen lassen welcher lautet: Neuwahl des BRV.
Erstellt am 14.03.2008 um 13:07 Uhr von Lotte
kat,
interessant wird, was der "Ex" BRV nun in den zwei Stunden im Betrieb macht? Man könnte ihn als Verwaltungskraft für den BR beschäftigen.
Erstellt am 14.03.2008 um 16:03 Uhr von nicoline
@Lotte,
oder als Sekretär des BR ;-))
Erstellt am 14.03.2008 um 16:43 Uhr von kat
Vielen Dank für die Antworten/Anregungen. Sonniges WE.
Erstellt am 14.03.2008 um 16:44 Uhr von Efaienaerbeer
Das mit den 6 Monaten und der juristischen Sekunde ist Quatsch!!! Wie ihr solche Behauptungen einfach so ohne jegliches Argumentationsfundament als Fakten hinstellt, ist nicht in Ordnung! Ihr verunsichert die Leute nur unnötig.
Euer BRV ist nach wie vor im BR und BRV. Im Grunde hat er nur seinen Arbeitsvertrag von Vollzeit (mit bestimmtem Tätigkeitsbereich) auf geringfügige Beschäftigung (mit kompletter Freistellung für die BR-Arbeit) geändert, denn alles passierte ja in einem Vertragsdokument und nahtlos. Der BRV war dabei ununterbrochen Arbeitnehmer des Betriebes.
Vergleichbare Beispiele:
1. Wenn sich ein befristet Beschäftigter in den BR wählen lässt und dann vor Ende der Befristung einen Anschlussvertrag in einer anderen Funktion mit weniger Stunden, aber nach wie vor bei diesem Arbeitgeber und in diesem Betrieb, abschließt, dann bleibt er auch im BR. dabei spielt es keine Rolle, dass er bei Auslaufen der Befristung ohne Anschlussvertrag raus gewesen wäre. Das BR-Amt ist doch nicht von der Funktion oder Stundenzahl abhängig, sondern nur von der Betriebszugehörigkeit.
2. BR-Mitglied wird gekündigt. Vor Ablauf der Kündigungsfrist bietet der Arbeitgeber dem BR-Mitglied an, zu geänderten Konditionen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Die beiden eingen sich darauf und schließen einen entsprechenden Anschlussarbeitsvertrag. Warum sollte das BR-Mitglied jetzt nicht mehr BR-Mitglied sein?
Wollt ihr ihn nicht mehr als BRV haben, könnt ihr ihn natürlich jederzeit abwählen und jemand neues wählen. Dann bleibt er aber normales BR-Mitglied.
Erstellt am 14.03.2008 um 17:24 Uhr von Lotte
Efaienabeer,
" denn alles passierte ja in einem Vertragsdokument..."
warst Du dabei?
Erstellt am 14.03.2008 um 17:33 Uhr von Efaienaerbeer
@ Lotte: Nein ich war nicht dabei, habe aber den Diskussionsstrang komplett gelesen:
Er hat einen Vertrag über eine Vorruhestandsregelung.
Ein Passus darin besagt, dass er zwei Stunden täglich Betriebsratsarbeiten als Vorsitzender leistet.
Antwort 13 Erstellt am 14.03.2008 - 10:37 Uhr von kat
"ein Passus darin", also ein Vertragsdokument
Erstellt am 14.03.2008 um 17:53 Uhr von Lotte
Efainaerbeer,
wobei mir nicht klar ist, was eine Vorruhestandsregelung ist
"Keine Altersteilzeit. Kündigung. Arbeitslosigkeit. Geringfügige Beschäftigung ohne seperaten AV. Nur Vertrag zwischen AG und BRV über Vorruhestand."
und ob die Kündigung oder der Aufhebungsvertrag auch Bestandteil dieser Regelung ist.
Erstellt am 14.03.2008 um 17:56 Uhr von Kölner
@all
Ich sehe es auch so, dass der Kollege schlicht und einfach - und jetzt kommt es - auf "zwei Stunden täglich BRV" heruntergekürzt wurde. Das macht einen ca. 400 Euro-Job aus...
@kat
Ich würde als Gremium genau jetzt hingehen und ihn abwählen - normales BRM darf er ja bleiben.