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"Externer" Betriebsratsvorsitzender

K
kat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Betriebsratsvorsitzender ist aus der Firma ausgeschieden. Er ist jetzt arbeitssuchend (60 Jahre alt) und arbeitet noch zwei Stunden täglich bei uns in der Firma (um sich etwas dazu zu verdienen). Frage: Ist das rechtlich möglich, dass er weiterhin Betriebsrat bzw. Betriebsratsvorsitzender ist? Angeblich sei das in Ordnung (Gewerkschaftsaussage), wenn wir als restlicher Betriebsrat dass akzeptieren.

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Community-Antworten (27)

B
BRV4U

14.03.2008 um 10:41 Uhr

Da kann ich mich nur über die Gewerkschaft wundern.... Laut §24 Abs 3 des BetrVG erlischt die Mitgliedschaft im BR bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Des weiteren sagt der §26 Abs 1 des BetrVG: Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Ergo kann euer BRV sein Amt definitiv nicht weiter ausüben. Nur wer im BR ist, kann auch BRV sein.

I
Immie

14.03.2008 um 10:44 Uhr

So wie ich das verstehe ist ist der BRV immer noch Arbeitnehmer . Also noch im BR...und immer noch BRV.

B
BRV4U

14.03.2008 um 10:52 Uhr

Und wie ich das verstehe ist er ausgeschieden und arbeitsuchend.

@kat: Wer hat seine Steuerkarte? Der Arbeitgeber oder die Arbeitslosenverwaltungsstelle (Agentur für Arbeit) ?

Und wie ist "dazuverdienen" gemeint? Zum Gehalt? Zur Rente? Zum Arbeitslosengeld?

K
kat

14.03.2008 um 10:57 Uhr

Er ist im Rahmen einer Vorruhestandsregelung gekündigt worden. Er bezieht Arbeitslosengeld. Und arbeitet zusätzlich zwei Stunden täglich als BR-Vorsitzender und bekommt diese vergütet.

K
kat

14.03.2008 um 11:03 Uhr

Die Zeit bzw. Verdienst ist abgeklärt mit Arbeitsamt, damit ihm vom Arbeitslosengeld nicht abgezogen wird.

I
Immie

14.03.2008 um 11:03 Uhr

@kat HÄ? Geringfügig Beschäftigt? Ansonsten stellt sich die Frage: Ist euer AG so "sozial" und/oder der BRV so AGverbunden?

I
Immie

14.03.2008 um 11:06 Uhr

Und die ganze Sache muss zeitgleich gelaufen sein. Erst gekündigt und dann wieder beschäftigt...

K
kat

14.03.2008 um 11:11 Uhr

Ja, es ist zeitgleich gelaufen. Und er war sozial.

Aber: was ist mit der rechtlichen Seite. Kann er uns noch vertreten? Letztendlich ist er beim "Arbeitsamt beschäftigt" und arbeitet zusätzlich um netto keine Einbußen zu haben.

I
Immie

14.03.2008 um 11:19 Uhr

@kat Also wenn er ohne Unterbrechung AN im Sinne §5 BetrVG war und ist , dann ist das meiner Meinung nach OK. Vorausgesetzt ihr wollt das er BRV bleibt. Wie und ob das mit dem Arbeitsamt korrekt abläuft...

P
pehoe

14.03.2008 um 11:25 Uhr

kat Mit der Kündigung hat der AN sein Mandat als Betriebsrat verloren, selbst wenn er dann als Geringbeschäftigter eingestellt ist. Das wäre mit einer Neueinstellung gleichzusetzen. Erst wenn dann neue Wahlen anständen, könnte er sich wieder aufstellen lassen ( nach 6 Monate Betriebszugehörigkeit).

D
DocPille

14.03.2008 um 11:26 Uhr

Ich denke nicht das dies so geht.Er ist gekündigt,und damit ist das Arbeitsverhältnis beendet.

Hat er denn jetzt einen AV mit derm AG??

I
Immie

14.03.2008 um 11:34 Uhr

@DocPille Du hast Recht...das hört sich schon verworren an... Jetzt mal rein theoretisch...kann ich mit einem AG zwei Arbeitsverträge zeitgleich abschliessen...

K
kat

14.03.2008 um 11:37 Uhr

Er hat einen Vertrag über eine Vorruhestandsregelung. Ein Passus darin besagt, dass er zwei Stunden täglich Betriebsratsarbeiten als Vorsitzender leistet.

I
Immie

14.03.2008 um 11:59 Uhr

Also ist er in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit?

D
DocPille

14.03.2008 um 12:01 Uhr

Nochmal ich.Meiner Meinung nach ist der BRV ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen,und damit sowie pehoe schreibt nicht 6 Monate im Betrieb,also kann er nicht BRV bleiben. Anders wäre es gewesen bei einer Änderungskündigung. Ich sehe hier einen Schachzug des AG , der sicher weiss das sämtliche Beschlüsse die jetzt gefasst werden,null und nichtig sind.

K
kat

14.03.2008 um 12:11 Uhr

@DocPille Das befürchte ich auch.

@Immi Keine Altersteilzeit. Kündigung. Arbeitslosigkeit. Geringfügige Beschäftigung ohne seperaten AV. Nur Vertrag zwischen AG und BRV über Vorruhestand.

B
BRV4U

14.03.2008 um 12:19 Uhr

Das würde unserem GF auch gefallen: Mit einem Schlag bräuchte er mich nur noch 8 statt 2 Stunden täglich entlohnen.

Die Kunst der Personalführung besteht darin, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet !

I
Immie

14.03.2008 um 12:21 Uhr

Ja dann... Wohl eher nicht. Raus ist raus.

L
Leser

14.03.2008 um 12:42 Uhr

Der BRV ist für die sogenannte juristische Sekunde ausgeschieden. Somit sein BR-Mandat und in Folge das Vorsitz des BR verloren. Um dieses zu erhalten, hätte er keinen Auflösungsvertrag abschließen und damit sein Beschäftigungsverhältnis beenden dürfen. Er hätte seine Arbeitszeit verringern müssen, also Teilzeit. Hier wäre dann selbstverständlich der BR in der Mitbestimmung gewesen. Ihr könnte aber auch ganz einfach einen Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung nehmen lassen welcher lautet: Neuwahl des BRV.

L
Lotte

14.03.2008 um 14:07 Uhr

kat, interessant wird, was der "Ex" BRV nun in den zwei Stunden im Betrieb macht? Man könnte ihn als Verwaltungskraft für den BR beschäftigen.

N
nicoline

14.03.2008 um 17:03 Uhr

@Lotte, oder als Sekretär des BR ;-))

K
kat

14.03.2008 um 17:43 Uhr

Vielen Dank für die Antworten/Anregungen. Sonniges WE.

E
Efaienaerbeer

14.03.2008 um 17:44 Uhr

Das mit den 6 Monaten und der juristischen Sekunde ist Quatsch!!! Wie ihr solche Behauptungen einfach so ohne jegliches Argumentationsfundament als Fakten hinstellt, ist nicht in Ordnung! Ihr verunsichert die Leute nur unnötig.

Euer BRV ist nach wie vor im BR und BRV. Im Grunde hat er nur seinen Arbeitsvertrag von Vollzeit (mit bestimmtem Tätigkeitsbereich) auf geringfügige Beschäftigung (mit kompletter Freistellung für die BR-Arbeit) geändert, denn alles passierte ja in einem Vertragsdokument und nahtlos. Der BRV war dabei ununterbrochen Arbeitnehmer des Betriebes.

Vergleichbare Beispiele:

  1. Wenn sich ein befristet Beschäftigter in den BR wählen lässt und dann vor Ende der Befristung einen Anschlussvertrag in einer anderen Funktion mit weniger Stunden, aber nach wie vor bei diesem Arbeitgeber und in diesem Betrieb, abschließt, dann bleibt er auch im BR. dabei spielt es keine Rolle, dass er bei Auslaufen der Befristung ohne Anschlussvertrag raus gewesen wäre. Das BR-Amt ist doch nicht von der Funktion oder Stundenzahl abhängig, sondern nur von der Betriebszugehörigkeit.
  2. BR-Mitglied wird gekündigt. Vor Ablauf der Kündigungsfrist bietet der Arbeitgeber dem BR-Mitglied an, zu geänderten Konditionen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Die beiden eingen sich darauf und schließen einen entsprechenden Anschlussarbeitsvertrag. Warum sollte das BR-Mitglied jetzt nicht mehr BR-Mitglied sein?

Wollt ihr ihn nicht mehr als BRV haben, könnt ihr ihn natürlich jederzeit abwählen und jemand neues wählen. Dann bleibt er aber normales BR-Mitglied.

L
Lotte

14.03.2008 um 18:24 Uhr

Efaienabeer, " denn alles passierte ja in einem Vertragsdokument..." warst Du dabei?

E
Efaienaerbeer

14.03.2008 um 18:33 Uhr

@ Lotte: Nein ich war nicht dabei, habe aber den Diskussionsstrang komplett gelesen:

Er hat einen Vertrag über eine Vorruhestandsregelung. Ein Passus darin besagt, dass er zwei Stunden täglich Betriebsratsarbeiten als Vorsitzender leistet. Antwort 13 Erstellt am 14.03.2008 - 10:37 Uhr von kat

"ein Passus darin", also ein Vertragsdokument

L
Lotte

14.03.2008 um 18:53 Uhr

Efainaerbeer, wobei mir nicht klar ist, was eine Vorruhestandsregelung ist "Keine Altersteilzeit. Kündigung. Arbeitslosigkeit. Geringfügige Beschäftigung ohne seperaten AV. Nur Vertrag zwischen AG und BRV über Vorruhestand." und ob die Kündigung oder der Aufhebungsvertrag auch Bestandteil dieser Regelung ist.

K
Kölner

14.03.2008 um 18:56 Uhr

@all Ich sehe es auch so, dass der Kollege schlicht und einfach - und jetzt kommt es - auf "zwei Stunden täglich BRV" heruntergekürzt wurde. Das macht einen ca. 400 Euro-Job aus...

@kat Ich würde als Gremium genau jetzt hingehen und ihn abwählen - normales BRM darf er ja bleiben.

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