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Dienstplan

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Clarissa
Sep 2019 bearbeitet

Hallo, ich bin in unserer Klinik im DP-Ausschuss. Habe jetzt Listen auf den Stationen ausgelegt, in denen sich jeder eintragen kann wer mehr Dienste machen möchte als in der BV vereinbart. Das würde uns die Arbeit erleichtern und wir müssen nicht immer auf den Stationen nachfragen, wenn ein MA mehr Dienste machen möchte. Nun sagte unsere BR Vorsitzende, das es dafür keine rechtliche Grundlage gibt und die Informationslisten würden vernichtet, obwohl sich die MA bereits freiwillig eingetragen hatten. Über Antworten würde ich mich freuen.

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Community-Antworten (6)

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nicoline

08.09.2019 um 19:07 Uhr

Clarissa Habe jetzt Listen auf den Stationen ausgelegt, in denen sich jeder eintragen kann wer mehr Dienste machen möchte als in der BV vereinbart. Wenn du solche Listen auslegst, sorgst du als BR ja selber dafür, dass gegen eure BV verstoßen wird, insofern hat eure BRV Recht. Da ist es doch sinnvoller, die BV zu ändern bzw. zu ergänzen, z.B. mit einem Zusatz, dass grundsätzlich nicht mehr als xx Dienst erlaubt sind, es sei denn, dass dem BR ein Freiwilligkeitsnachweis vorgelegt wird. Da braucht es dann ein Formular, in welchem der MA erklärt, dass er freiwillig mehr Dienste leistet, als in der BR vereinbart. Kann man überlegen, ob man eine nicht überschreitbare Höchstgrenze vereinbart, die unterhalb der Schwelle des ArbZG liegt, oder diesen Rahmne ausschöpft. Diesen Freiwilligkeitsnachweis kann man jeden Monat neu fordern, oder einmal grundsätzlich. Dieser muss dann dem DPA vorgelegt werden. Zu beachten ist ebenfalls ein evtl. angewendeter TV!

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kratzbürste

08.09.2019 um 20:46 Uhr

Ein Blick in den § 77 BetrVG hilft da weiter. Daraus ergibt sich: Freiwillig an der BV vorbei geht nicht. Es sei denn, der BR stimmt ausnahmsweise zu. Aber dauerhaft? Wozu dann die BV.

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ganther

09.09.2019 um 02:51 Uhr

wissen wir was in der BV genau steht? Bei uns in der BV gibt es z.B. ein Maximalwert wie oft ein MA zu Diensten verplant werden darf. Verplanung greift aber erst, wenn nicht genug Freiwillige da sind und freiwillig geht mehr. Da fragt man dann auch bei kritischen Diensten, ob es nicht doch noch Freiwillige gibt

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nicoline

09.09.2019 um 18:29 Uhr

ganther *wissen wir was in der BV genau steht? * Wir wissen zumindest, dass die MA regelhaft mehr Dienste machen wollen, als in der BV vereinbart. Und nein, was da genau steht wissen wir nicht. Und solange nicht mehr Informationen zur BV kommen, kann man halt nur die bekannten Informationenfür eine Antwort nutzen.

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Clarissa

09.09.2019 um 18:52 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. In unserer BV ist folgendes geregelt, 7FD, 4SD, 4ND können gearbeitet werden. Aber... wir haben Kollegen, welche gern SD und ND machen und selten FD, diese arbeiten dann auch gern 5 SD oder 5ND hintereinander. Damit wird natürlich die BV nicht eingehalten und wir fragen immer nach, ob der MA das auch so möchte. Nach dem Lesen der Antworten bin ich jedoch zu dem Schluss gekommen, die Verstöße gegen die BV werden weiterhin hinterfragt und sollten geändert werden. Warum sollten wir sonst den Dienstplan kontrollieren?

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nicoline

10.09.2019 um 13:06 Uhr

Clarissa, Nach dem Lesen der Antworten bin ich jedoch zu dem Schluss gekommen, die Verstöße gegen die BV werden weiterhin hinterfragt und sollten geändert werden. Warum sollten wir sonst den Dienstplan kontrollieren? Dienstpläne werden auch kontrolliert, um die Einhaltung von Gesetzen und TV zu überprüfen. Mal von der Arbeit, die für euch anfällt abgesehen, warum habt ihr eine BV, gegen die ständig verstoßen wird? Warum ändert ihr sie nicht, wenn es so viele Beschäftigte gibt, die lieber anders arbeiten, als ihr es vereinbart habt? Habt ihr eigentlich vor Abschluß der BV mal mit den Beschäftigten gesprochen?

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